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Antibiotikameldung nicht verpassen - Was bis zum 14. Januar 2015 tun ist!

Medikamte Tierarzt 0213

Das Tauziehen um die Antibiotikameldungen zwischen den Behörden und der Wirtschaft hält weiter an. Im Kern geht es nun noch darum, dass die Behörden auf Bürokratie durch eine taggenaue Meldung der Tierbewegungen bestehen.

 

Bei QS wird bislang mit dem Durchschnittsbestand - also wesentlich weniger Aufwand - ein ebenso aussagekräftiges Ergebnis berechnet. Immerhin hat man sich nun auf wichtige Details verständigt, um die Daten zu den Antibiotikaanwendungen von QS an HIT übertragen zu können.

 

Fakt ist: Bis zum 14.1.2015 müssen alle Daten für das 2. Halbjahr 2014 in der HIT-Datenbank vorliegen!

Die ISN rät:

Nutzen Sie die Möglichkeiten der QS-Datenbank für die Meldung der Antibiotikaanwendungen. Konkret: beauftragen und ermächtigen Sie Ihren Tierarzt, die Meldungen der Antibiotikaabgaben an QS zu übernehmen.

Einige Tierärzte bieten den Landwirten derzeit an, die Meldung in die HIT-Datenbank im Auftrag des Schweinehalters direkt zu übernehmen. Dies ist vom Verfahren her ok, da man auch für mehrere sogenannte Dritte eine Zugangsberechtigung für die HIT-Antibiotika-Datenbank erteilen kann.

Jedoch sollten Sie als Schweinehalter beachten, dass vom Tierarzt trotzdem auch die Meldungen zur Antibiotika-Abgabe in die QS-Datenbank erfolgen. Ist dies nicht der Fall und es entstehen Lücken in der QS-Antibiotika-Datenbank, droht Ihnen der Verlust Ihrer Lieferberechtigung im QS-System.

Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass es nicht zu Doppelmeldungen in die HIT-Datenbank kommt, wenn die Antibiotikamengen von Ihrem Tierarzt und gleichzeitig auch QS in diese Datenbank gemeldet werden.

Letztendlich sind Sie als Tierhalter für die korrekte Eingabe der Daten in die HIT-Antibiotika-Datenbank verantwortlich!

Unterm Strich ist der von uns beschriebene Weg Tierarzt -> QS -> HIT-Datenbank der einfachste und schnellste Weg.

Rückwirkende Bestätigung zur korrekten Antibiotikaanwendung einreichen

Denken Sie auch daran, rückwirkend zu bestätigen, dass der Antibiotikaeinsatz gemäß Abgabebeleg erfolgt ist. Das heißt, dass Sie als Tierhalter gegenüber der Behörde versichern müssen, im letzten halben Jahr nicht von den Behandlungsanweisungen abgewichen zu sein.

Und als ob der bürokratische Irrsinn der Datenbank noch nicht genug ist, müssen Sie diese Versicherung schriftlich bei Ihrem Landesamt bzw. Veterinäramt einreichen. Eine Meldung über HI-Tier ist angeblich aus Datenschutzgründen nicht möglich. Einen Vordruck erhalten Sie beispielsweise in Niedersachen beim LAVES und in NRW beim LANUV.

Hier können Sie sich Vorlage ebenfalls herunterladen:


Wichtig: Die schriftliche Versicherung hat bis zum 14. Januar der Behörde vorzuliegen, darf jedoch nicht vor dem 01. Januar erstellt werden! Zudem muss sie für jedes Halbjahr neu ausgestellt und verschickt werden.

Über 1.500 Tierärzte geben Belege in Datenbank ein

Mittlerweile hat das QS-Antibiotikamonitoring an Fahrt gewonnen, teilt QS mit. Seit dem Start der Datenbank im Jahr 2012 seien insgesamt 700.000 Behandlungsbelege erfasst worden. Auch die Beteiligung der Tierärzte habe zugenommen: Mehr als 1.500 Tierärzte geben regelmäßig Behandlungsbelege in die Antibiotikadatenbank ein.

Damit die Datenübergabe zu den Antibiotikaanwendungen von QS an HIT funktioniert und Doppeleingaben vermieden werden, stellen wir Ihnen als ISN-Mitglied im Mitgliederbereich eine schrittweise Anleitung zur Verfügung:

Hier gelangen Sie in den Mitgliederbereich...

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