26.04.2024rss_feed

Dürre, Starkregen, Sturm – Niedersachsen will ab 2025 Mehrgefahrenversicherungen fördern – Antragstellung in 2024

Ist eine Mehrgefahrenversicherung für Ihren Betrieb sinnvoll? Lassen Sie sich von den Spezialisten der ISW Versicherungsmakler beraten:.

Ist eine Mehrgefahrenversicherung für Ihren Betrieb sinnvoll? Lassen Sie sich von den Spezialisten der ISW Versicherungsmakler beraten:.

Sturm, Starkregen, Starkfrost, Dürre – Wetterextreme scheinen sich in den vergangenen Jahren zu häufen und auch Wissenschaftler rechnen für die Zukunft mit mehr Stürmen, extremen Regenfällen und Hitzewellen aufgrund der Klimaerwärmung. Für Landwirte bedeuten außerordentliche Wetterereignisse oftmals Ernteeinbußen, die eine Mehrgefahrenversicherung ausgleichen kann. Das Land Niedersachsen steht in den Startlöchern eine solche Ernteversicherung zu fördern.


Wann können Anträge gestellt werden?

Die Antragsstellung war ursprünglich für das Frühjahr 2024 geplant. Der entsprechende Richtlinienentwurf befindet sich allerdings noch in der finalen Abstimmung. Informationen und Antragsformulare werden nach aktuellem Stand Mitte Mai auf der Webseite der Landwirtschaftskammer im Bereich Agrarförderung veröffentlicht.

Gut zu wissen:

Grundlage für den Förderantrag ist ein entsprechendes Versicherungsangebot von Versicherungsanbietern, die mit dem ML eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen haben. Über die Förderanträge wird anhand eines vorgegebenen Kriterienkataloges entschieden (kein Windhundverfahren!).

 

Was ist förderfähig?

Nach derzeitigem Stand sollen Versicherungen (Achtung: Nur Neuverträge) gegen Sturm, Starkregen, Starkfrost und Dürre/Trockenheit mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die förderfähigen Versicherungen müssen vorgegebene Kriterien erfüllen.

Die Versicherung kann für einzelne oder mehrere Risiken und Kulturen abgeschlossen werden. Nach den gegenwärtigen Planungen können Kulturen im Ackerbau, Grünland sowie Beeren-, Kern- und Steinobst förderfähig abgesichert werden. Die versicherte Mindestfläche je Betrieb und Jahr beträgt mindestens 1 Hektar.

 

Gut zu wissen:

Die Prämie für die Gefahr Hagel wird nicht gefördert.

 

Was ist zu tun?

Aktuell befindet sich der Richtlinienentwurf noch in der finalen Abstimmung, Förderanträge können derzeit noch nicht gestellt werden.

Sobald die Förderrichtline vorliegt, kann man sich ein auf die Förderrichtline abgestimmtes Versicherungsangebot erstellen lassen und dann entscheiden, ob eine Absicherung unter Berücksichtigung der Förderung für den jeweiligen Betrieb interessant ist!

 

Ist eine Mehrgefahrenversicherung für Ihren Betrieb sinnvoll? Lassen Sie sich von den Spezialisten der ISW Versicherungsmakler beraten:

Philipp Buenger

Philipp Bünger

Sach- und Tierversicherungen

Telefon: 04471-7008838

E-Mail: buenger(at)isw-vs-makler.de


Heinrich Schnieder

Heinrich Schnieder

Sachversicherungen

Telefon: 04471-7008828

E-Mail: schnieder(at)isw-vs-makler.de


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