02.04.2014rss_feed

Westfleisch: AutoFOM 3 und neue Abrechnungsmasken ab Ostern

Westfleisch Logo neu

Das Schlachtunternehmen Westfleisch hat in einem Schreiben an ihre Vertragslandwirte ab Ostern einige Änderungen in der Klassifizierung der Schlachtschweine angekündigt:

 

Umstellung von AutoFOM 1 auf AutoFOM 3

Wie schon seit längerem angekündigt, löst nun ab Ostern das AutoFOM 3-Gerät die alte AutoFOM 1-Technik bei Westfleisch ab. Wie es in dem Schreiben heißt, werde man die Ostertage für den Umbau an den Standorten Hamm und Paderborn nutzen. In Coesfeld und Erkenschwick waren die neuen Anlagen im Parallelbetrieb zur Überprüfung bereits eingebaut. So wird die Westfleisch an allen Standorten ab dem 21. April 2014 gleichzeitig mit AutoFOM 3 starten.


Die ISN begrüßt diese Umstellung auf die AutoFOM 3 Technik, die im Vergleich zu den bisher eingesetzten AutoFOM 1-Geräten genauere Schätzwerte liefert.

 

Anpassung der Masken für Schlachtschweine

Parallel zur Umstellung der Technik wird auch die Abrechnungsmaske für Schlachtschweine angepasst. Begründet wird dieser Schritt eben durch die Technikumstellung. Verändert haben sich im Wesentlichen die Korridore der Schlacht- und Teilstückgewichte. Eine wichtige Änderung ist sicherlich der Wegfall der Schlachtgewichtsabzüge zwischen 85 und 88 bzw. zwischen 102 und 105 kg.

Die neue und alte Maske der Westfleisch im Vergleich finden Sie im Mitgliederbereich (s.u.).

 

Die ISN rät:

Das neue Klassifizierungsgerät wird zu mehr oder weniger großen Veränderungen in den jeweiligen Schlachtdaten führen, deshalb sind die Auswirkungen der neuen Maske anhand der bisher vorliegenden AutoFom 1-Daten nur schwer abzuschätzen. Jeder Schweinemäster ist jetzt gefordert, mögliche Veränderungen bei den Klassifizierungsergebnissen seiner Partien genau zu analysieren und ggf. sein Ablieferverhalten bzw. sein Mastverfahren entsprechend anzupassen.


Hier gelangen Sie in den Mitgliederbereich

Jungebermast

Eberboot schon voll?

Erstmals führt Westfleisch eine eigene Ebermaske ein. Einziger Unterschied zur Mastschweinemaske sind die Grenzen für den Bauchfleischanteil. Zudem nimmt das Unternehmen nur noch Eber von Vertragsmästern ab.

 

Die ISN rät

wie bei den Mastschweinen, die betriebsindividuellen Schlachtdaten der Eber genau zu analysieren. Zudem stellt sich aufgrund der eingeschränkten Eberannahme die Frage: Ist das Eberboot in Deutschland schon voll?

Bis zum endgültigen Verbot der betäubungslosen Kastration ist es nicht mehr lang, doch schon heute wird sichtbar, dass die Ebermast nur ein Baustein, nicht jedoch die alleinige Lösung sein kann. Wer jetzt noch in die Ebermast einsteigt, sollte sich frühzeitig mit den Vermarktungsoptionen auseinander setzen, um kein blaues Wunder zu erleben.


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