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Update: Stalleinbrecher frei gesprochen – Staatsanwaltschaft legt erneut Revision ein

20171012 Tierrechtler Ariwa Gericht

Nach Informationen der Deutschen Presse Agentur (DPA) hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg eingelegt. Nun muss sich das Oberlandesgericht in Naumburg mit dem Fall befassen. ISN: Richtig so!

 

Hintergrund:

Das Landgericht Magdeburg hat letzte Woche in einem Berufungsverfahren ein Urteil des Amtsgerichtes Haldensleben aus dem vergangenen Jahr bestätigt und drei Tierrechtler erneut freigesprochen. Diese waren 2013 in eine Schweinezuchtanlage in Sachsen-Anhalt eingebrochen. Die Richter des Amtsgerichts stellten damals zwar einen Hausfriedensbruch fest, wollten aber keine Strafe aussprechen, da das Handeln der Angeklagten wegen Notstandes nach § 34 Strafgesetzbuch (StGB) gerechtfertigt gewesen ist, meldet Agra Europe. Die Tierschützer hätten deshalb in die Stallungen eindringen und die dortigen Zustände filmen dürften, um auf Missstände bei der Haltung von rund 63 000 Schweinen aufmerksam machen zu können. So habe es Verstöße gegen Regelungen der Tierschutznutztierverordnung gegeben, insbesondere, weil die Kastenstände zu klein gewesen seien.

 

Die ausführliche Meldung zum Urteil finden Sie hier: Stalleinbrecher erneut frei gesprochen
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