12.10.2017rss_feed

Stalleinbrecher erneut frei gesprochen

20171012 Tierrechtler Ariwa Gericht

Das Landgericht Magdeburg bestätigt den Freispruch von drei Tierrechtlern, obwohl sie nachweislich im Jahr 2013 in Ställe eingedrungen sind. Aus Sicht der ISN ist das Urteil ein Freibrief für Selbstjustiz. Zudem ist es aus ISN-Sicht falsch, nur den Akt des Hausfriedensbruch rechtlich zu bewerten und nicht das scheinbar dahinter stehende Geschäftsmodell.

 

Gericht: Handeln der Tierrechtler wegen des Notstandes gerechtfertigt

Das Landgericht Magdeburg hat in dieser Woche in einem Berufungsverfahren ein Urteil des Amtsgerichtes Haldensleben aus dem vergangenen Jahr bestätigt und drei Tierrechtler erneut freigesprochen. Diese waren 2013 in eine Schweinezuchtanlage in Sachsen-Anhalt eingebrochen. Die Richter des Amtsgerichts stellten damals zwar einen Hausfriedensbruch fest, wollten aber keine Strafe aussprechen, da das Handeln der Angeklagten wegen Notstandes nach § 34 Strafgesetzbuch (StGB) gerechtfertigt gewesen ist, meldet Agra Europe. Die Tierschützer hätten deshalb in die Stallungen eindringen und die dortigen Zustände filmen dürften, um auf Missstände bei der Haltung von rund 63 000 Schweinen aufmerksam machen zu können. So habe es Verstöße gegen Regelungen der Tierschutznutztierverordnung gegeben, insbesondere, weil die Kastenstände zu klein gewesen seien.

 

Berufung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte Medienberichten zufolge Berufung gegen dieses Urteil des Amtsgerichtes eingelegt, weil sie der Meinung war, dass die Angeklagten sich des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht hätten. Die Staatsanwaltschaft erkannte keinen Notstand. Sie verwies darauf, dass eine Anzeige erst vier Monate nach dem Eindringen in den Stall erstattet worden sei und sah deshalb keine unmittelbare Auswirkung auf das Tierwohl. Der Vorsitzende Richter des Landgerichtes verwarf nun jedoch die Berufung der Staatsanwaltschaft und folgte stattdessen der Begründung des Amtsgerichtes. Er erklärte laut Presseberichten, dass die Angeklagten zwar Hausfriedensbruch begangen hätten, solche Taten aber gerechtfertigt seien, wenn staatliche Kontrollen versagten. Ziel sei das Tierwohl gewesen, das in Gefahr gewesen sei. Sie haben genau das getan, was nötig war und was als mildestes Mittel zur Verfügung stand, wird der Richter zitiert.

 

Die ISN meint:

Revision muss sein

Leider ist das Landesverwaltungsgericht den Bedenken der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt. Das dieses Urteil quasi wie ein Freifahrtschein für Selbstjustiz wirkt, dürfte jedem Beobachter klar sein. Wir bleiben dabei, die Kontrolle der Betriebe gehört in die Hände der Behörden und nicht in die der Tierrechtler! Aus unserer Sicht wurde hier nur ein kleiner Baustein des Geschäftsmodells – nämlich das Eindringen in die Ställe – betrachtet. Die Vermarktung des Bildmaterials wurde nicht berücksichtigt. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft nun den Weg der Revision zum Oberverwaltungsgericht gehen wird und diese nächste gerichtliche Instanz dann das gesamte Geschäftsmodell in die Bewertung einbezieht.

Machenschaften der Tierrechler beim Namen nennen

Warum werden die Namen der drei betreffenden Tierrechtler eigentlich nicht genannt? Denn immerhin handelt es sich hier nicht um einfache Rechercheaktivisten, sondern um richtige Schwergewichte der Tierrechtlerszene: Jürgen Voß, aktuell Vorstandsmitglied bei Animal Rights Watch (ARIWA), Erasmus Müller der medial schon häufig in Erscheinung getretene ARIWA-Tierrechtsaktivist und die ARIWA-Pressesprecherin Sandra Franz. Interessant dabei ist, dass nun gerichtlich bestätigt wurde, dass führende Köpfe einer als gemeinnützig anerkannten Tierrechtsvereins selbst in Ställe eingedrungen sind und Bildmaterial erstellt haben. Man bedenke dabei, dass der gemeinnützige Verein ARIWA kräftig um Spenden und sogar Erbschaften wirbt, derzeit im Rahmen des NRW-Verbandsklagerechts anerkannt ist und beispielsweise die Seite agrarlobby.de betreibt. Von dieser Seite wird auf die Seite lobby-gegen-Tiere.net verlinkt, deren Server im Ausland liegt und auf der nach wie vor Spitzenvertreter der deutschen Agrarverbände denunziert werden - nämlich mit altem Filmmaterial. Die darauf aufbauenden alten Vorwürfe sind bei den meisten betroffenen Tierhaltern längst behördlicherseits entkräftet worden. Trotzdem werden diese Tierhalter weiter an den Pranger gestellt. Wird nicht allein an diesem einen Beispiel deutlich, welches Tierrechtlergeflecht hier besteht und dass ein Einzelblick auf Stalleinbrüche nicht reicht, um deren Rechtmäßigkeit zu bewerten? Wir sind der Meinung: Es ging hier weniger um den Tierschutz als vielmehr um das große Geschäft. Am Beispiel des Deutschen Tierschutzbüros wird sehr klar, dass Spendenwachstumsraten möglich sind (ca. 65.000 € Mitgliedsbeiträge und Spenden in 2012 - über 730.000 € in 2016) von denen viele humanitäre Vereine nur träumen können.

Netzwerk durchleuchten

Wie kann es sein, dass Organisationen wie ARIWA gemeinnützig sind und auch im Rahmen des NRW-Verbandsklagerechts anerkannt wurden? Genau deshalb haben wir eine offizielle Petition an den NRW-Landtag gestellt - mit der Aufforderung, das Tierrechtlergeflecht zu durchleuchten. Genau deshalb haben wir mehrfach verschiedene Tierrechtsorganisationen, wie z.B. Tierretter.de oder das Deutsche Tierschutzbüro, mündlich und schriftlich aufgefordert, uns eine Reihe von Fragen zu den Aktivitäten und zur Verwendung der Spendengeldern zu beantworten: Inhaltliche Antworten? Bis jetzt Fehlanzeige! Schreit das nicht förmlich alles danach, dass man dieses Geflecht unter die Lupe nimmt?

 


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