27.07.2016rss_feed

Niedersachsen: Meldefrist für Wirtschaftsdünger läuft Ende Juli ab!

Guelleausbringung Schleppschlauch 8211

Trotz Erntestress: Betriebe, die mehr als 200 t Wirtschaftsdünger pro Jahr abgeben bzw. aufnehmen, müssen diese Bewegungen bis Ende Juli für das 1. Halbjahr 2016 melden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erinnert die Betriebe daran ihre Wirtschaftsdüngermeldungen immer rechtzeitig zum Ende der Meldefristen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. So können behördliche Beanstandungen bei den halbjährlichen Datenbankprüfungen oder bei Vor-Ort-Kontrollen vermieden werden.

 

Festgestellte Meldeverstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet: Ordnungswidrig im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b des Düngegesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.

Die Meldepflicht eines Betriebes besteht ab Überschreitung einer Abgabemenge von 200 t pro Jahr. Es sind Abgabe- und Aufnahmemeldungen für alle Lieferungen zu erstellen. Die Abgabemeldung des Zulieferers ersetzt nicht die zusätzlich erforderliche Aufnahmemeldung eines meldepflichtigen Empfängers oder umgekehrt.

 

Daten kontrollieren

Ist die Abgabemeldung für eine Lieferung erfasst, kann der Aufnehmer den Empfang bestätigen (Funktion zur Datenübernahme für die eigenen Aufnahmemeldungen). Fehlt die Abgabemeldung des Zulieferers oder ist diese fehlerhaft, kann und muss ein Empfänger (sofern meldepflichtig) die korrekten Lieferdaten für seine Aufnahmemeldung selbst eingeben, um seiner Meldepflicht nachzukommen.

 

Die LWK Niedersachsen hat in mehreren Hinweisblättern die wichtigsten Meldepflichten und die häufigsten Meldefehler zusammengefasst und gibt Hinweise zur Überprüfung und Korrektur von Meldungen im Meldeprogramm.

 

Speziellere Informationen enthält ein umfassender Frage-Antwort-Katalog.

 

Auskunft erteilen auch die Berater der örtlichen Bezirks- und Außenstellen der LWK sowie die Meldestelle für Wirtschaftsdünger unter der Hotline 0441 801 650.


Weitere Informationen der LWK Niedersachsen finden Sie hier

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