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ISN: ARIWA untermauert die Arbeitsteilung in der Tierrechtlerszene

Quelle: Ariwa.org vom 20.07.2017

Quelle: Ariwa.org vom 20.07.2017

Besser hätte die Tierrechtsorganisation ARIWA unsere Petition Praktiken und Geflecht der Tierrechtsszene in NRW durchleuchten, die wir in der vergangenen Woche offiziell an den NRW-Landtag geschickt haben, kaum untermauern können. Auf der ARIWA-Internetseite wird in einer Meldung vom 18.7.2017 ein Zwischenerfolg für ARIWA und die unterstützenden Organisationen vermeldet – eine Berufungszulassung durch das Oberverwaltungsgericht Münster.

Akteneinsicht für Tierrechtler?

Es geht um die Akteneinsicht in die Unterlagen der Veterinärämter. Laut ARIWA-Meldung sei die Klage des Vereins auf Akteneinsicht am 19. April 2016 zunächst vom Verwaltungsgericht Münster abgewiesen und eine Berufung nicht zugelassen worden. Das Oberverwaltungsgericht Münster sei nun jedoch der Argumentation von ARIWA gefolgt und habe auf Antrag des Vereins die Berufung zugelassen. In der Meldung heißt es weiter: Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz unterstützen dieses Verfahren. ARIWA nimmt direkten Bezug auf das Beispiel im Fall Schulze Föcking. Ohne ein funktionierendes Verbandsklagerecht und ein damit einhergehendes Akteneinsichtsrecht unterliegen die Veterinärbehörden keiner ausreichenden Kontrolle, wird der Vorsitzende der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz Dr. Eisenhart von Loeper zitiert.

Interessante Querverweise auf der ARIWA-Seite

Wer sich die Meldung auf der ARIWA-Seite und das Umfeld der Meldungen anschaut, dem werden direkt die Querverweise zur Seite tierretter.de ins Auge Fallen oder beispielsweise auch der Link Mehr zu den Recherchen auf tierretter.de. Genau dieser Verein tierretter.de hatte sich zu den Aufnahmen im Betrieb Schulze Föcking bekannt. Natürlich gibt es über die ARIWA-Seite auch genügend Möglichkeiten die Aktionen in Form von Spenden zu unterstützen – neben Mitgliedsbeiträgen oder gar einer Berücksichtigung im Testament kann u.a. auch eine Recherche-Partnerschaft übernommen werden. Unter dem entsprechenden Link dazu heißt es: Zumeist handelt es sich um Recherchen in z.B. landwirtschaftlichen Großbetrieben. Dazu werden genauere kurze oder langzeitliche Recherchen durchgeführt, deren Dokumentation in schriftlicher Form, auf Video und digitalen Bildern stattfindet, um eine anschließende Veröffentlichung in den Medien sowie das Erstatten von Anzeigen und die Zusammenarbeit mit den Behörden möglich zu machen. Danach wird betont, dass man ausschließlich rechtskonform handle.

 

Die ISN meint: Dass das OVG Münster eine Berufung der Klage zur Akteneinsicht zulässt, ist eine Randnotiz – die eigentliche Entscheidung steht hierzu noch aus. Interessanter ist, wie ARIWA mit der Meldung das Anliegen der ISN-Petition an den NRW-Landtag und die Arbeitsteilung in der Tierrechtlerszene untermauert. Man spielt sich zwischen den Tierrechtlerorganisationen wohl die Bälle entsprechend zu. Die eine Organisation dringt nachts in Ställe ein, die nächste stellt Strafanzeige, wiederum die nächste erhält Zugriff auf vertrauliche Daten der landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen des Verbandsklagerechts. So kann eine Organisation als Saubermann die Spenden einsammeln und das Verbandsklagerecht öffentlichkeitswirksam zu Werbezwecken nutzen, während die andere sich die Finger schmutzig macht. So eine Praxis darf doch nicht gemeinnützig und damit steuerwirksam sein! Auch die Geldspender sollten kritisch hinterfragen, was in den Tierrechtsorganisationen mit ihrem Geld passiert. Denn anders als bei den Tierschutzorganisationen, die sich beispielsweise wie der Deutsche Tierschutzbund an den Diskussionen zur Weiterentwicklung der Tierhaltung beteiligen oder die Tierheime betreiben, erscheint uns die Verwendung der Spendengelder bei den Tierrechtsorganisationen intransparent und nebulös. Macht sich hier etwa jemand die Taschen voll? Deutlicher kann aus ISN-Sicht die Dringlichkeit einer umfassenden Bearbeitung der von uns gestellten Fragen an den NRW-Landtag kaum werden. Wie sind die Tierrechtsorganisationen miteinander verwoben? Was ist mit der Verletzung der Verschwiegenheit im Rahmen des Verbandsklagerechts? Was ist mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Landwirte und deren Familien? Ist eine Gemeinnützigkeit der Tierrechtsorganisationen überhaupt weiter haltbar? ...

Jetzt liegt es auch an Ihnen, die ISN-Petition zu unterstützen, damit der zuständige Petitionsausschuss des Landtages die Petition mit dem notwendigen Nachdruck bearbeitet! Sprechen Sie kurzfristig Ihre zuständigen bzw. die Ihnen bekannten Abgeordneten im NRW-Landtag an und/oder schicken Sie Ihnen eine E-Mail und machen Sie auf die Dringlichkeit des Themas aufmerksam. Leiten Sie die Petition auch gerne weiter. Auch jedem fachfremden Politiker sollte klar werden, was hier grade im und auf dem Lande passiert.

Hier finden Sie den Kontakt zu den NRW-Landtagsabgeordneten

MachenSie sich selbst ein Bild auf der ARIWA-Seite

Lesen Sie auch: ISN-Petition an den NRW-Landtag: Praktiken und Geflecht der Tierrechtsszene in NRW durchleuchten

Quelle zum Bild "Geflochtene Bänder"

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