ISW_Personenversicherung - page 10

10
ISW Versicherungsmakler
Berufsunfähigkeit unbedingt versichern
Auch wer schon längere Zeit im Berufsleben steht, kann sich nicht auf eine ge-
setzliche Erwerbsminderungsrente verlassen. Sie ist in der Regel selbst bei voller
Erwerbsunfähigkeit zu gering und kann erst in Anspruch genommen werden, wenn
kein anderer Beruf mehr ausgeübt werden kann. Bei der landwirtschaftlichen
Alterskasse muss zudem auch der Betrieb abgegeben werden. Wer weniger als
fünf Jahre in die Renten- bzw. Alterskasse eingezahlt hat, hat überhaupt keinen
Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Einzige Ausnahme: Die Erwerbs­
unfähigkeit ist durch einen Arbeitsunfall bedingt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) setzt dagegen bereits dann ein, wenn
der aktuelle Beruf nicht weiter ausgeübt werden kann. Das ist unabhängig davon,
ob ein beliebig anderer Beruf noch trotz der Erkrankung durchgeführt werden
könnte (sog. „abstrakte Verweisung“). Um sicher zu gehen, dass dieses auch
wirklich so ist, sollte in der Versicherungspolice keine Pflicht zur Ausübung frem-
der Berufe enthalten sein. Gute Versicherungen verzichten auf diese „abstrakte
Verweisung“.
Wichtig auch: Wer in der Ausbildung bereits eine BU abschließt, sollte darauf
achten, keine „BU mit Erwerbsminderungsklausel“ zu unterzeichnen. Denn diese
besagt, dass in der Ausbildung nur die Erwerbsunfähigkeit versichert ist und die
BU erst nach der Ausbildung.
Kein Risiko eingehen!
Berufsunfähigkeit
unbedingt
mit Berufseintritt
absichern.
©stockWERK
1,2,3,4,5,6,7,8,9 11,12,13,14,15,16,17,18,19,20,...34
Powered by FlippingBook