31.01.2017rss_feed

Düngerecht: SPD und CDU einigen sich nun doch bei der Stoffstrombilanz

Guelle Schleppschlauch Umfuellen Start 8177

Nachdem es in der letzten Woche erneut Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD bei den Entwurfstexten zur Novelle der Düngerverordnung gab, haben die Koalitionsparteien ihre Differenzen zur Novelle des Düngegesetzes nun ausgeräumt.

Unter Federführung ihrer agrarpolitischen Sprecher Franz-Josef Holzenkamp und Dr. Wilhelm Priesmeier verständigten sich beide Seiten nun auf einen abgestimmten Entwurf für die Gesetzesnovelle. Vorausgesetzt, die Länder stimmen zu, will die Koalition die Gesetzesänderung Mitte Februar im Bundestag beschließen, berichtet Agra Europe.

Stoffstrombilanz für alle Betriebe mit Wirtschaftsdüngerzukauf

Bis zuletzt strittig waren insbesondere die Details zur Stoffstrombilanz. Nunmehr sollen ab 2018 zunächst Betriebe mit mehr als 30 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF), einer Tierbesatzdichte von 2,5 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar oder mit mehr als 2.000 Schweinemastplätzen eine solche Bilanz durchführen müssen. Ab 2023 soll die Regelung dann für alle Betriebe oberhalb der 20 ha-Grenze oder bei mehr als 50 GVE je Hof verbindlich werden. Unabhängig von Größe und Viehbesatz sollen sämtliche Betriebe ab dem nächsten Jahr eine Stoffstrombilanz erstellen müssen, wenn ihnen Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zugeführt wird.

 

Strafen bis 150.000 Euro

Geeinigt haben sich Union und SPD zudem auf weitere Details zum Datenabgleich zwischen den Behörden und zur Höhe des Bußgeldes bei Ordnungswidrigkeiten. Nunmehr soll klargestellt werden, dass die für die Einhaltung des Düngerechts zuständigen Stellen auch auf Daten der bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden zurückgreifen können, wenn dies für eine wirksame Überwachung notwendig ist. Eine Geldbuße von bis zu 150.000 Euro soll verhängt werden können, wenn Landwirte gegen das Aufbringungsverbot während der Sperrzeiten sowie für wassergesättigte, überschwemmte, gefrorene oder schneebedeckte Böden verstoßen. Auch Verstöße gegen die Mindestlagerkapazität sollen bis zu dieser Höhe geahndet werden können.

Die ISN meint:

Neben den ganzen anderen geplanten Verschärfungen beim Düngerecht ist insbesondere die Stoffstrombilanz ein ziemlicher Brocken für die Schweinehalter. Damit kommen wieder einmal enorme zusätzliche bürokratische Auflagen auf die Tierhalter zu. Fraglich ist, ob die angestrebten Ziele der Dokumentation den zusätzlichen Aufwand rechtfertigen.

Dadurch, dass jeder Wirtschaftsdünger aufnehmende Betrieb ab 2018 eine Stoffstrombilanz führen muss, ist zu befürchten, dass sich einige Ackerbauern überlegen, ob sich der Einsatz organischer Dünger dann weiterhin lohnt. Ein Desaster, wenn diese dann statt auf den wertvollen organischen Dünger auf die mineralische Variante setzen. Dies würde die Tierhalter in viehintensiven Regionen vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft wäre das Ganze dann nur noch kontraproduktiv. Statt den organischen Dünger weiter abzustrafen, sollte die Politik dafür sorgen, dessen Vorzüglichkeit gegenüber dem Mineraldünger zu untermauern.


Gülledüngung: Gesetzliche Sperrfrist endet am 31. Januar

Doch noch keine Einigkeit zum Düngerecht: Abstimmung wegen Hoftorbilanz erneut verschoben

Bund und Länder erzielen Kompromiss zum Düngerecht – Abschließende Beratung diesen Januar

Novelle DüngeVO: Geplante Stoffstrombilanz betrifft bis zu 12 000 Betriebe

Koalition einigt sich beim Düngegesetz – zukünftig Hoftorbilanz für einige Tierhalter

Gülledüngung: Gesetzliche Sperrfrist endet am 31. Januar

arrow_upward