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Baden-Württemberg: Verbandsklagerecht für drei Tierschutzvereine

Baden Wuerttemberg

Drei anerkannte Tierschutzorganisationen haben seit kurzem in Baden-Württemberg die Möglichkeit, an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken und tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) sieht darin einen wichtigen Meilenstein für den Tierschutz.

 

Die Vereine Landestierschutzverband Baden-Württemberg, Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg und Bund gegen Missbrauch der Tiere können in Baden-Württemberg in Zukunft vom Verbandsklagerecht Gebrauch machen.

 

Tierschutzorganisationen leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, erklärte Hauk. Baden-Württemberg habe im Ländervergleich das bisher bundesweit umfangreichste Gesetz seiner Art beschlossen und den Tierschutzvereinen damit umfassende Beteiligungs- und Klagerechte ermöglicht. Grundlage für das Verbandklagerecht ist das 2015 beschlossene Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG).


Hier finden Sie die Originapressemeldung des Baden-Württembergischen Landwirtschaftsministeriums

Die ISN bleibt bei ihrem Standpunkt, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen ist.

Die Gründe dafür finden Sie der folgenden Meldung:


Niedersächsische Landesregierung will Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände

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