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Antibiotikaeinsatz: Erste bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit veröffentlicht - und was ist nun zu tun?

Landwirtschaftliche Betriebe, die Masttiere halten, müssen ihre individuellen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika mit den bundesweiten Therapiehäufigkeitszahlen vergleichen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten heute veröffentlicht.

 

Die Tierhalter sind verpflichtet, ihre betriebsindividuelle Kennzahl, die ihnen von ihrer Überwachungsbehörde mitgeteilt wurde, mit den folgenden bundesweiten Kennzahlen zu vergleichen.

Tierart / Nutzungsart

Kennzahl 1: Median

Kennzahl 2: Drittes Quartil

Mastkälber bis 8 Monate

0,000

5,058

Mastrinder älter als 8 Monate

0,000

0,015

Ferkel bis 30 kg Körpergewicht

4,793

26,191

Mastschweine über 30 kg Körpergewicht

1,199

9,491

Masthühner

19,558

35,032

Mastputen

23,030

47,486

Vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlichte Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit. Quelle: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere.

 

Wie sind die Werte einzuordnen und welche Maßnahmen sind ggf. zu ergreifen?

Liegt ihr Betrieb über dem Median aller Betriebe (also über Kennzahl 1), müssen Sie zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung führen.

Sofern ihr Betrieb mit seiner betriebsindividuellen Kennzahl über dem dritten Quartil (der Kennzahl 2) liegt, müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen zu den Therapiehäufigkeiten im Bundesanzeiger einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Die Behörde prüft den Plan und kann ggf. Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall kann sogar das Ruhen der Tierhaltung angeordnet werden.

Was bedeutet Therapiehäufigkeit?

Wenn in einem Betrieb mit 1.000 Tieren 250 Tiere 10 Tage lang mit zwei Wirkstoffen behandelt werden müssen, sind das 5.000 Behandlungstage. Das ergibt für den Betrieb eine Therapiehäufigkeit von 5 (5.000 Behandlungstage/1.000 Tiere).

Eine Therapiehäufigkeit von 5 ergibt sich rechnerisch aber auch, wenn alle 1.000 Tiere des Betriebes 5 Tage lang mit einem Wirkstoff behandelt werden mussten (5.000 Behandlungstage/1.000 Tiere).

Die Kennzahlen ermöglichen daher keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr und sind auch nicht geeignet, einen Vergleich der Anwendungshäufigkeiten zwischen den einzelnen Tier- und Nutzungsarten zu beschreiben.

Wie werden die Zahlen ermittelt?

Gemäß Arzneimittelgesetz müssen Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße seit dem vergangenen Jahr halbjährlich die Bezeichnung der angewendeten Antibiotika, die Anzahl und Art der gehaltenen und behandelten Masttiere, die Anzahl der Behandlungstage sowie die insgesamt angewendete Menge von Antibiotika ihrer zuständigen Überwachungsbehörde melden. Die Meldung erfolgt an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (www.hi-tier.de). Aus den Meldungen wird mittels der Formel Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl Behandlungstage dividiert durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr‘ für jeden Betrieb und jede Nutzungsart gemäß Arzneimittelgesetz der betriebsindividuelle halbjährliche Therapiehäufigkeitsindex ermittelt.

 

Wie oft werden die Vergleichszahlen veröffentlicht?

Das BVL veröffentlicht halbjährlich im Bundesanzeiger für jede Nutzungsart (Mastkälber, Mastrinder, Ferkel, Mastschweine, Masthühner und Mastputen) als Kennzahl 1 den Median (Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) und als Kennzahl 2 das dritte Quartil (Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen).


Und die Daten aus der QS-Antibiotikadatenbank?

Neben dem staatlichen Kontrollprogramm wird aus den Daten der QS-Antibiotikadatenbank viermal jährlich der Therapieindex berechnet (Stichtage: 1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November). Alle beteiligten Tierhalter erhalten diese Vergleichszahlen von ihrem Bündler in einen Infobrief. Das QS-Antibiotikamonitoring versteht sich vor allem als praktisches Arbeitsmittel für Tierarzt wie Landwirt.


Antibiotikaeinsatz richtig einordnen mit dem QS-Therapieindex

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