01.08.2014rss_feed

Zweifel an der steuerlichen Gemeinnützigkeit von Peta Deutschland e.V.

Immer wieder tauchen heimlich und zu einem erheblichen Teil auch illegal erstellte Filmaufnahmen aus Schweineställen auf. Eine Organisation, die solches Bildmaterial auf Ihrer Internetseite verbreitet, ist Peta Deutschland e.V.

 

In den letzten Tagen war auf mehreren Internetseiten ein Gutachten über Peta Deutschland e.V. zu finden. Das Gutachten aus dem Jahr 2012, dessen Echtheit uns die Anwaltskanzlei Graf von Westphalen bestätigte, stellt Anhaltspunkte für rechtliche Zweifel am Vorliegenden der Voraussetzungen der steuerlichen Gemeinnützigkeit zusammen. Unter anderem werden im Gutachten die fragwürdigen Tierrechtskampagnen und die Frage einer gemeinnützigkeitsschädlichen Mittelverwendung durch den Verein untersucht.

 

Volksverhetzende Kampagnen

Kritisch hinterfragt wird im Gutachten auch die bereits einige Jahre zurück liegende Peta-Kampagne Holocaust auf deinem Teller. Im Zusammenhang mit der Kampagne wurde der 2. Vorsitzende von Peta Deutschland e.V. in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt, in zweiter Instanz wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Alle Kosten, die von Peta Deutschland e.V. für diese Kampagne aufgewendet worden sind, sind laut Gutachten nicht als gemeinnützig zu betrachten, da die Kampagne als solche rechtswidrig gewesen sei. In der Satzung des Vereins ist festgeschrieben, dass nur gesetzmäßige Mittel zur Erreichung der Vereinsziele verwendet werden dürfen.

 

Intransparente Mittelverwendung

Außerdem weist das Gutachten auf mögliche Satzungsverstöße bei Filmaufnahmen in Ställen hin, die nur durch Hausfriedensbrüche entstehen könnten. Im weiteren Verlauf des Gutachtens wird mehrfach Intransparenz bei der Mittelverwendung des Vereins kritisiert. Die Vergütung von Mitarbeitern habe beispielsweise 32 % der insgesamt 2,35 Mio. Euro betragen, welche im Veranlagungsjahr 2011 generiert worden seien. Die restlichen 1,6 Mio. Euro seien in den allgemein gehaltenen Punkt Programme, allgemeiner Betrieb und Verwaltung geflossen. Sollte dieser Anteil von 32% etwa zu einem wesentlichen Teil auf Honorare oder Vergütungen einen Kreises von Beratern oder Mitarbeitern entfallen sein, sei zumindest ein Anfangsverdacht von Satzungsverstößen begründet.

 

Falsche Behauptungen

Unter Beobachtung gerät im Gutachten auch die vereinseigene Abmahnpraxis. So sei der Verein gerichtlich erfolglos gegen Aussagen wie Die Tierschutzorganisation war in den vergangenen Jahren immer wieder wegen manipulierter Bildsequenzen in die Kritik geraten, die vermeintliche Tierskandale aufdecken sollten. vor dem Oberlandesgericht Hamburg vorgegangen. Die Verfahrenskosten in Höhe von ca. 10.000€ habe der Verein zu tragen gehabt. Laut dem Gutachten hat auch dies nichts mit der Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele des Vereins gemein. Zudem seien wegen zahlreicher falscher Behauptungen von Peta Unterlassungserklärungen ausgestellt und Ordnungsgelder angedroht worden.

Nach Einschätzung der Kanzlei Graf von Westphalen sprechen diese Anhaltspunkte für eine nicht satzungsgemäße Verwendung der Mittel und müssten somit bei zutreffender steuerrechtlicher Beurteilung zu einem Entzug der Gemeinnützigkeit für das betroffene Veranlagungsjahr führen.


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