03.05.2010 RSS Feed

Beispielzonen für zukünftige Seuchenfälle in NRW und NDS vorbereitet

Teilnehmer des Workshops

Teilnehmer des Workshops

Am Donnerstag vergangener Woche trafen sich Veterinäre von Bund, Ländern und Kreisen zu einem DBV-Workshop zum Thema „Zonenabgrenzung im Seuchenfall“ in Berlin.

Unter den 50 Teilnehmern befanden sich zahlreiche Landwirte sowie Vertreter von Schlachtereien und Molkereien. Für die ISN diskutierten die Vorstandsmitglieder Heinrich Dierkes, Christian Schulze-Bremer und Trainee Jana Püttker über die Konzepte zur Tierseuchenbekämpfung.

 

Szenen wie beim letzten Schweinepestfall 2006 in Nordrhein-Westfalen will keiner der Anwesenden wieder erleben. Einen Überblick über die zeitliche Abfolge der letzten Schweinepest in NRW gab Wilfried Hopp vom Veterinäramt Kreis Soest. Zuletzt hätten Entscheidungen nicht mehr eigenständig getroffen werden können, sondern waren von der EU vorgegeben worden.

 


"schlafende Regionen" NL

Hierzu schilderte Klaas Steijn, Veterinärbeamter aus den Niederlanden, seine Erfahrungen mit dem dort bereits vor neun Jahren umgesetzten Konzept. Unsere Nachbarn haben ihr Land in 20 „schlafende“ Regionen eingeteilt. Im Seuchenfall werden mehrere „schlafende“ Regionen zusammengefasst. Die Größe, Form und Anzahl ist abhängig vom Ort des Ausbruchs und den vorhandenen Informationen. In den Niederlanden werden die Regionen überwiegend durch natürliche Barrieren, wie Kanäle oder Autobahnen, abgegrenzt.

Steijn sensibilisierte die Teilnehmer, denn der nächste Fall kann jeden Moment auftreten. Er berichtete von einem Verdachtsfall auf MKS in den Niederlanden in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, der sich glücklicherweise nicht bestätigte.


Dr. Ursula Gerdes (LAVES)

Dr. Ursula Gerdes (LAVES)

Was planen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen?

 

Ursula Gerdes, LAVES Niedersachsen, berichtete stellvertretend über den Stand der Dinge in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Bildung von im Vorfeld bereits festgelegten Zonen soll künftig dafür sorgen, dass Restriktionen nicht länger als erforderlich gelten und sich nur auf die betroffenen Gebiete um den Seuchenherd beschränken.

Um im Seuchenfall handlungsfähig zu bleiben, werden Zonen gebildet. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gelten die Kreise bzw. mehrere Kreise als Teilzonen und werden zu „ganzen“ Zonen zusammengefasst. Bei der Zonenbildung spielen unter anderem die befallene Tierart, die (Tier-)Dichte und insbesondere im Schweinepestfall der Wildtierbestand eine entscheidende Rolle.


Fiktiver Seuchenfall im Grenzgebiet

Fiktiver Seuchenfall im Grenzgebiet

Bricht eine Seuche aus, so gilt ein landesweites 72-stündiges „Stand still“. Anschließend greifen die Maßnahmen zur geografischen Abgrenzung des Seuchengeschehens.

Der Hof-zu-Hof Kontakt innerhalb der abgegrenzten Zone ist erlaubt. Der Transport von Tieren in eine andere Zone ist verboten. Der Transport aus der Zone heraus ist teilweise erlaubt, z.B. zu den Tierkörperbeseitigungsanlagen. Personen (Tierärzte, Besamer) müssen eine 24-stündige Wartezeit einhalten, wenn sie sich in der gesperrten Zone aufgehalten haben.


Dr. Piontkowski (MUNLV)

Dr. Piontkowski (MUNLV)

Im Seuchenfall spielen Ländergrenzen keine Rolle und es werden Kompartimente grenzübergreifend eingerichtet. Die niederländischen Vertreter sicherten diese Vorgehensweise ebenfalls zu.

Dr. Arno Piontkowski vom MUNLV in Nordrhein-Westfalen plädierte dafür, am Anfang rigorose Maßnahmen vorzunehmen, um der Seuche nicht ständig hinterher zu rennen. Dies hat sich die EU-Tiergesundheitspolitik ebenfalls auf die Fahnen geschrieben.

 

Leider haben bisher nur Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Initiative gezeigt und in der „Ruhezeit“ vorbereitende Maßnahmen für den nächsten Seuchenfall getroffen.



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