Ab dem 01.01.2011 gelten in Nordrhein-Westfalen verschärfte Regelungen zum Kupieren von Schwänzen neugeborener Ferkel.
- Beanstandet wird zukünftig, wenn die Tiere keinen
ständigen Zugang zu geeignetem Beschäftigungsmaterial
im Sinne der Nutztierhaltungsverordnung haben. - Um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden müssen laut EU-Richtlinie
ungeeignete Unterbringungsbedingungen oder Haltungsformen geändert werden.
Der Tierarzt kann im Beratungsgespräch Abhilfemaßnahmen vorschlagen und diese dokumentieren. - Die Dokumentation aus dem Gespräch mit dem Tierarzt (in Form eines Protokolls o.ä.) und der Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen werden ab dem nächsten Jahr in Nordrhein-Westfalen halbjährlich von der zuständigen Überwachungsbehörde geprüft.
- Stellt die Überwachungsbehörde Schwanzbeißen in einem Bestand fest und fehlt gleichzeitig der Nachweis über Maßnahmen zur Optimierung der Haltungsbedingungen, so begeht der Landwirt eine Ordnungswidrigkeit. Dabei kann es sich auch um eine Cross-Compliance Beanstandung handeln, die eine Kürzung der Beihilfen zur Folge hat.
Die Reglementierung soll letztendlich dazu dienen, Beanstandungen im Rahmen der CC-Kontrollen zu vermeiden. Aus diesem Grund werden wahrscheinlich weitere Bundesländer dem eingeschlagenen Weg in Nordrhein-Westfalen folgen.










NRW-Erlass zum kupieren von Schwänzen neugborener Ferkel
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