02.09.2005 RSS Feed

„Wann ist das Schwein ein Schwein?“ – Gastkommentar von Dr. F.-J. Budde, Chefredakteur des Ldw. Wochenblatts Westfalen-Lippe

Heute zählt das Ausgefallene. So finden zunehmend mehr Menschen, vor allem Großstädter, Gefallen an der Schweinehaltung – allerdings nicht im Rahmen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit, sondern als verrückte Idee einer ausgefallenen Haustierhaltung. Besonders beliebt sind Minipigs, also ausgesucht kleine Rassen, weil sie bequemer in der Wohnung zu halten sind.

Bäuerinnen und Bauern können über solche Entwicklungen nur den Kopf schütteln – schließlich gehören Schweine in den Stall und nicht in die Wohnung. Und wer als Bauer auf die Idee käme, sich Schweine nur zum Vergnügen zu halten und die schönsten Tierchen mit ins Wohnzimmer zu schleppen, würde wohl zu Recht mit seiner Frau Ärger bekommen.

Doch so fremdartig die neue Großstadtidee auch sein mag – schaden wird sie der Landwirtschaft wohl nicht: Rein ökonomisch betrachtet sorgt das Hausschweinchen für eine verstärkte Nachfrage nach Futter, ohne den Markt zu belasten. Denken wir nur an die Hunde- und Katzenhaltung: Ohne den Verkauf von Hunde- und Katzenfutter ginge es der Fleischbranche erheblich schlechter – inzwischen werden Spezialitäten für Hunde und Katzen höher im Preis gehandelt als ausgewählte Stücke für den menschlichen Verzehr.

Doch die Schweinchenhaltung in der Großstadt hat auch einen anderen Aspekt, den man – eine Portion Humor vorausgesetzt – durchaus mit Schadenfreude betrachten kann. Namhafte Tierärzte haben darauf verwiesen, dass für Schweine in Haushalten alle Gesetze und Verordnungen zutreffen, die auch für bäuerliche Schweinehalter gelten. Und da wird’s ernst.
Eine kleine Reise durch den Verordnungs- und Hygienedschungel in der Bundesrepublik sei für die Schweinehaltung erlaubt:

  • Als Erstes muss der Minipighalter wissen, dass sein geliebtes Tier mit einer Ohrmarke dauerhaft zu kennzeichnen ist. Außerdem muss er seine Schweinehaltung bei der Behörde anzeigen.


  • Minipigs sind per Gesetz Lebensmittel liefernde Tiere. Das bedeutet, dass das Arzneimittelgesetz zu beachten ist – mit allen Wartezeiten, Vorschriften für die Medikamentenhaltung und der Führung eines Bestandsbuches.


  • Wer Minipigs züchtet, muss zudem die Vorschriften der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung einhalten und auf jeden Fall ein Gesundheitszeugnis einholen.


  • Richtig lustig wird es erst, wenn es an die Fütterung geht. Wenn der Schweineliebhaber glaubt, mit dem bettelnden Tierchen zu seinen Füßen Erbarmen zeigen zu müssen und ihm von seinem Teller etwas abgibt, steht er genau genommen mit einem Fuß im Gefängnis. Denn die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass Speisereste und Küchenabfälle nur dann verfüttert werden dürfen, wenn sie in behördlich zugelassenen Anlagen erhitzt werden. Ganz schlimm wäre der Rest eines Wurstbrotes – denn dabei würde es sich zweifelsfrei um die Verfütterung von tierischem Eiweiß handeln, was seit der BSE-Krise einem Kapitalverbrechen sehr nahe käme!


  • Und dann sind da ja auch noch die Vorschriften für die artgerechte Haltung, Unterbringung und Pflege. Zunächst einmal müsste man dem Städter beibringen, dass Spielzeug für die Schweine nicht gleich Spielzeug ist – sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, welches Spielzeug sich für Schweine eignet. Dann müsste die Frage geklärt werden, ob das Langliegen des Hausschweins vor oder im Bett des Besitzers überhaupt artgerecht ist. Zu klären ist schließlich, wie die Hinterlassenschaft des Schweines abfallrechtlich zu beurteilen ist.


  • Diskutieren müsste man auch die Frage, ob ein Transport des Tieres im besitzereigenen Kleinwagen für das Tier zumutbar ist. Schließlich schreiben die Transportbedingungen die ständige Zufuhr von Frischluft und mindestens 1 qm Bewegungsfläche vor. Und bei längeren Fahrten muss für ausreichend Pausen mit Auslauf, frischer Tränke und geeignetem Futter gesorgt werden.


Wer geht die Wette ein? Kein Großstädter wird bereit sein, sich an all das zu halten, was die Bürokratie heute vorgibt. Doch darin liegt auch eine Chance: Wenn es auf diese Weise gelingt, der Öffentlichkeit nahe zu bringen, mit welchen Vorgaben und Auflagen die Landwirtschaft heute überzogen wird, dann könnten auch Bäuerinnen und Bauern der Minipighaltung im Haus etwas abgewinnen, wenn es nicht das eigene Wohnzimmer ist.

Gleichzeitig gilt es, den tiefen Ernst der Geschichte aufzugreifen: Die neue nordrhein-westfälische Landesregierung unter Jürgen Rüttgers ist mit dem Anspruch angetreten, für weniger Bürokratie und mehr marktwirtschaftliche Vernunft zu sorgen. Die Landesregierung – und wohl auch die im September neu gebildete Bundesregierung – wird daran gemessen werden, ob sie den Abbau bürokratischer Hemmnisse wirklich vorantreibt oder nur darüber redet. Bislang hat jede Regierung dahingehend mehr versprochen als gehalten.

Wie wäre es, wenn man dem Vorbild des niederländischen Landwirtschaftsministers Dr. Cees Veerman folgt, der eine Uhr im Ministerium laufen lässt? – jede Verordnung, die gestrichen wird, bringt die Uhr dem Ziel näher. Für Nordrhein-Westfalen könnte das lauten: Jeden Tag eine Vorschrift weniger. Nicht nur die Landwirtschaft würde es mit mehr Wachstum und Beschäftigung danken.

Quelle: Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe (Nr. 33-2005)


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