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14.04.2010

Veredlungssicherungsfonds: Widerstand gegen militante Tierschützer

Ende März tagte der geschäftsführende Ausschuss des Veredlungssicherungsfonds in Damme. Der Veredlungssicherungsfonds war vor fast 14 Jahren auf dem Höhepunkt der „Agrarwende“ gegründet worden. Verschiedene Erzeugergemeinschaften und Organisationen der Agrar- und Veredlungswirtschaft hatten sich damals zum Ziel gesetzt, mit finanzieller Unterstützung jenen Landwirten beizustehen, die speziell im Bereich der Stallbauten ihr Recht vor Gericht durchsetzen mussten. Wesentliches Kriterium für eine Unterstützung der betroffenen Landwirte sind Fälle von grundsätzlicher Bedeutung für den Veredlungssektor.

 

In den folgenden Jahren hat der Veredlungssicherungsfonds eine Reihe von Auseinandersetzungen finanziell unterstützt, das heißt Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bezahlt. Erfreulicherweise kam es dann aber in vielen sich anbahnenden Rechtsstreitigkeiten dazu, dass außergerichtliche Einigungen erzielt wurden. Unübersehbar ist auch, dass unter den CDU geführten Regierungen im Bund als auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, als Regionen mit der bedeutendsten Veredlungsproduktion, die Rahmenbedingungen zumindest rechtlich klarer wurden. Damit konnte der zum Teil erhebliche Investitionsstau durch fehlende und auch zurückhaltende Bearbeitung durch die Baugenehmigungsbehörden beseitigt werden.

 

Der anhaltende Bauboom im Bereich der Veredlungswirtschaft ist dafür sicherlich ein untrügliches Indiz. Aber auch innerhalb der Veredlungswirtschaft haben sich über die Jahre die Meinungen geändert. Stand vor Jahren noch ein Fall auf der Tagesordnung, wo ein gewerblicher Veredlungsbetrieb Unterstützung darum erbat, dass er weiterhin die Verwendung seiner wirtschaftseigenen Dünger nicht offen legen wollte, so sind doch heute der Berufsstand und auch ganz wesentlich die Landwirte mit Veredlung der Ansicht, dass hier Landwirte und gewerbliche Tierhalter gleich behandelt werden müssen. Das heißt, dass beide Rechtsformen Nachweis über den Verbleib der Gülle geben müssen.

 

Die etwas ruhigeren Zeiten dürften für den Fonds bzw. für die Veredlungswirtschaft aber vorbei sein. Auf Letztere kommen größere Herausforderungen zu, auch auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Ammoniak-Leitfaden oder auch die Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie sind da nur zwei Beispiele. Und in den veredlungsdichten Regionen des Oldenburgischen und Westfälischen Münsterlandes dürfte es in Zukunft schwer fallen, überhaupt noch genehmigungsfähige Bauplätze zu finden. Da darf auch nicht verschwiegen werden, dass sich Landwirte z.T. mit ihren Expansionsabsichten im Bereich der Schweine, Milchvieh und Geflügelmast gegenseitig blockieren. Der Berufsstand steht vor großen Herausforderungen.

 

Ein Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit über alle Sparten hinweg ist zusätzlich absehbar:

 

Die Auseinandersetzung mit den Tierhaltungsgegnern aller Art. Da ist einerseits ein neues Netzwerk von Bürgerinitiativen und Interessenverbänden, die ihre Aktionen zunehmend gemeinsam koordinieren und denen die positive Entwicklung der Veredlungswirtschaft, speziell in NRW und Niedersachsen, ein Dorn im Auge ist. Auf der anderen Seite müssen sich unsere Tierhalter zunehmend mit militanten Tierschutzorganisationen auseinandersetzen, die auch vor Einbrüchen, Sachbeschädigung und selbst Körperverletzung nicht zurückschrecken.

 

Unter dem Motto „Terror im Namen der Tiere“ gehen solche Organisationen immer militanter gegen so genannte „Tiernutzer“ vor. Dafür gibt es in anderen europäischen Ländern bereits verschiedene Beispiele. So ist in Großbritannien die „Animal liberation front“, eine militante und radikale Tierrechtsbewegung aktiv, in den Niederlanden wurde der Politiker Pim Fortuyn von einem radikalen Tierschützer ermordet. Und in Österreich müssen sich derzeit 13 Tierrechtsaktivisten am Landgericht Wiener Neustadt wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Sachbeschädigung, Sachentziehung und Tierquälerei verantworten.

 

Der Veredlungssicherungsfonds hat jetzt beschlossen, einen entsprechenden Rechtsstreit zu unterstützen, bei denen Täteraktivisten in einen Tierhaltungsbetrieb eingebrochen sind. Es muss darum gehen, diese Leute persönlich vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen. Nur so kann eine abschreckende Wirkung erzielt werden.

 

Einfacher wird die Arbeit des Veredlungssicherungsfonds in den nächsten Jahren jedenfalls nicht.



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