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Verbandsklagerecht: NRW veröffentlicht erste anerkannte Tierschutzvereine

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat jetzt die ersten sieben Tierschutzvereine auf seiner Internetseite veröffentlicht, die eine staatliche Anerkennung nach dem neuen Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzorganisationen erhalten haben.

  • Animal Rights Watch
  • Bundesverband Tierschutz
  • Deutscher Tierschutzbund
  • Deutsches Tierschutzbüro
  • Europäischer Tier- und Naturschutz
  • Landestierschutzverband NRW
  • Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner.

Laut Pressemeldung stellen gesetzlich festgelegte Kriterien sicher, dass nur seriöse Organisationen anerkannt werden, die jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.

Mit der offiziellen Anerkennung haben diese Tierschutzvereine nun die Berechtigung, die neuen Rechte auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

 

Nach der Anerkennung durch das Land eröffnet das Gesetz den Organisationen die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen. Sofern die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raum steht, können die Vereine Klagen gegen tierschutzrelevante Erlaubnisse, etwa zur Kürzung von Hühnerschnäbeln oder der Schwänze von Kälbern erheben oder gegen Genehmigungen zum Bau neuer Ställe.

Remmel: Anwälte der Tiere

Mit diesem Gesetz haben wir ein wichtiges Signal für den Tierschutz gesetzt und gleichzeitig eine Rechtslücke geschlossen. Durch das neue Verbandsklagerecht erhalten viele Tiere stellvertretend eine Stimme, Tierschutzorganisationen werden so zu den Anwälten dieser Tiere. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz, erklärte Minister Johannes Remmel.


Heimliches Eindringen in Ställe, verdeckte Filmaufnahmen, stören von Veranstaltungen... Seriosität sieht nach Meinung der ISN anders aus. Ob sich die Befürchtungen der Tierhalter nun bewahrheiten bleibt abzuwarten.

Auf Bundesebene ist übrigens, laut Koalitionsvertrag, kein Verbandsklagerecht vorgesehen. Gut so, meint die ISN und hat dies auch deutlich in ihren Stellungnahmen zu dem Thema zum Ausdruck gebracht.

Die ISN wird das Thema weiter kritisch begleiten.

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