17.02.2010 RSS Feed

Vechta: Keine Schweineställe mehr?

Teilnehmer der Diskussion in Hausstette

Teilnehmer der Diskussion in Hausstette

Mit dem gewählten Tagungsthema „Gehen der Tierhaltung im Landkreis Vechta die Standorte aus“ traf die Vlf Tagung in der Gaststätte „Tiemerding“/Hausstette den Nerv vieler Landwirte. Die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. war mit Vorsitzendem Heinrich Dierkes, Geschäftsführer Detlef Breuer, Beiratsmitglied Paul Kathman und Trainee Jana Püttker vor Ort.

 

Rund 300 Tierhalter wollten sich zu den Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe in Bezug auf die Genehmigung von Stallanlagen informieren.

Die Emotionalität dieses Thema steht außer Frage. Landrat Focke brachte die anwesenden Landwirte mit klaren Aussagen zur zukünftigen Genehmigung von Stallanlagen im Landkreis Vechta in Stimmung.




v.l.: Detlef Breuer im Gespräch mit Julia Sandmann-Surmann

v.l.: Detlef Breuer im Gespräch mit Julia Sandmann-Surmann

Lesen Sie mehr in einem beigefügten Artikel der Oldenburgischen Volkszeitung:

"Wer gestern im Saal Tiemerding in Hausstette aufmerksam zuhörte, konnte aus einer Rede des Vechtaer Landrats Albert Focke nur eine klare Botschaft mitnehmen: Die bisherige Genehmigungspraxis für den Bau großer Schweinestallanlagen im Kreisgebiet ist nicht mehr haltbar und die Städte und Gemeinden müssen dringend überlegen, wie sie mit einer drohenden Zersiedelung der freien Landschaft umgehen.
"Wer seine Bauleitplanung nicht wahrnimmt, der hat die Zukunft schon verloren", sagte Focke im Beisein fast aller Bürgermeister aus dem Kreis. Er sprach auf einer Veranstaltung des Vereins Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen und der Außenstelle Vechta der Landwirtschaftskammer vor knapp 300 Zuhörern - zumeist Landwirten."

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier

Landrat Focke schürt "unnötigerweise Konflikte" - Oldenburgische Volkszeitung, vom 18.02.2010

Zur ISN-Stellungnahme

Vechta 16 02 2010

Möglichkeiten der Steuerung von Tierhaltungsanlagen vor dem Hintergrund Des BauGB-2


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