Überarbeitung der Klassifizierungsformeln: ISN fordert faire Abrechnungsmasken für die Erzeuger

Im Laufe des Jahres stehen aufgrund der neuen Klassifizierungsformeln erneut Maskenänderungen an. Entgegen vereinzelter Ankündigungen haben sich die Schlachtunternehmen in Bezug auf die Veröffentlichung der neuen Masken bislang bedeckt gehalten. Aktuell werden anscheinend noch immer die neuen Klassifizierungsformeln von Schlachtunternehmen analysiert und intern neue Maskenvorschläge geprüft.
Die ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. fordert die Schlachtunternehmen auf, die neuen Abrechnungsmasken frühzeitig mit der ISN zu diskutieren. Die ISN hat hierzu die aktuellen Masken analysiert. Heraus gekommen ist ein ganzer Katalog mit Änderungsforderungen.
Maske muss machbar sein – Abzugsmasken weg
Zentrale Forderung ist die Machbarkeit der Maske. Aktuell liegt der Anteil der so genannten Normschweine, bei Anwendung der seit Herbst gängigen Einheitsmaske, nach verschiedenen Angaben der Erzeuger bei oftmals lediglich 5 Prozent. In der Spitze erreichen einige Betriebe 15 bis 20 Prozent. Aus ISN-Sicht ist das viel zu wenig. Die Bewertungskriterien der Abrechnungsmaske müssen so gestaltet sein, dass sie auch erreichbar sind.
sagt Dr. Torsten Staack, Geschäftsführer der ISN. Wer nach guter fachlicher Praxis produziert, muss einen Großteil seiner schlachtreifen Schweine im Normbereich platzieren können. Nur das ist gerecht
, so Staack weiter, Das Fortführen der gegenwärtigen reinen Abzugsmaske lehnt die ISN strikt ab.
Kein doppeltes Abstrafen beim Bauch
Insbesondere die derzeitige Abstrafung der Bäuche, die in keinem Verhältnis zum tätsächlichen Handelswert steht, ist der ISN ein Dorn im Auge. Gerade beim Bauch hat der Mäster relativ geringe Steuerungsmöglichkeiten. Darüber hinaus ist die Schätzgenauigkeit beim Bauch systembedingt nur sehr gering und es gibt große Abweichungen.
Im Gegenzug wird der Bauch in Zusammenhang mit dem Bauchgewicht und dem Magerfleischanteil des Bauches aber doppelt abgestraft. Die gewünschten schweren Tiere müssen nämlich auch einen hohen Magerfleischanteil halten. Bei aktuellem Preisniveau von 1,62 EUR/kg SG sieht das so aus: Wird die geforderte untere Gewichtsgrenze beim Bauch von 14 kg nur minimal um z.B. 100 g unterschritten, wird das Bauchgewicht sofort mit der Systemgrenze von 0,7 Punkten je kg belegt. Das bedeutet: ist der Bauch auch nur marginal zu leicht, fällt sofort ein Mindererlös von 11,65 EUR ins Gewicht.
Erreicht der Erzeuger zwar das geforderte Bauchmindestgewicht, steht die nächste Hürde an: der Bauch-Magerfleischanteil. Ist dieser nur zwischen 47 und 53 Prozent, beträgt die maximale Punktzahl 0,9 Indexpunkte/ kg und der Mindererlös liegt bei 6,85 EUR. Die beste Bewertung erhält der Bauch erst bei 53 % MFA.
Die doppelte Abstrafung des Bauchs erfolgt überproportional zum tatsächlichen Handelswert des Bauches. Bauchfleisch hat am Großmarkt im Jahresdurchschnitt zwar einen etwa halb so hohen Handelswert wie Schinken, in der Grillsaison erhöht sich jedoch der Reibach, wie es aktuell der Fall ist
Auch nach den neuen Schätzformeln bleibt das Problem erhalten: Nach Berechnungen von Dr. Wolfgang Branscheid (Max Rubner-Institut) wird das Bauchgewicht weiterhin mit den größten Verzerrungen zum Referenzwert geschätzt. Sie erreichen nach Angaben von Branscheid bis zu 6 Prozent des Teilstückgewichts. Weniger problematisch ist die Schätzung des Muskelfleischanteils des Bauches nach den neuen Schätzformeln.










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