"Tierseuchenkasse NRW: Bonus nicht gefährden" – Gastkommentar von Dr. Heinrich Bottermann, LEJ
Wie Schweine- und Rinderhalter aus Nordrhein-Westfalen 2005 ihren Bonus bei der Tierseuchenkasse sichern, erläutert Dr. Heinrich Bottermann, Leiter des Landesamtes für Ernährungswirtschaft und Jagd (LEJ) Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, in folgendem Interview mit dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe (Ausgabe 53/2004). Frage:
Zu Jahresbeginn hat die nordrhein-westfälische Tierseuchenkasse ihre Meldebögen zum Tierbestand am 1. Januar verschickt. In den vergangenen Jahren konnten Schweine- und Rinderhalter einen Beitragsbonus beantragen. Gilt das auch für 2005?
Bottermann:
Wie in den vergangenen Jahren haben die Tierhalter die Möglichkeit, auf dem Meldebogen der Tierseuchenkasse den Beitragsbonus für Schweine bzw. Rinder zu beantragen. Für Schweinehalter wird der Bonus dann gewährt, wenn hinsichtlich der Herkunftsbetriebe bestimmte Bedingungen beim Zukauf der Schweine beachtet werden. Rinderhalter können den Bonus in Anspruch nehmen, wenn ihre Rinder gegen die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) geimpft und die Bedingungen der BVD-Leitlinie eingehalten werden.
Frage:
Welche Punkte sollten Tierbesitzer, die sich mit dem Gedanken tragen, den TSK-Bonus in Anspruch zu nehmen, besonders beachten?
Bottermann:
Die Tierhalter sollten genauestens prüfen, ob sie die Bedingungen, die an die Gewährung des Bonus geknüpft sind, einhalten können. Sobald ein Entschädigungs- oder Beihilfeantrag an die Tierseuchenkasse gestellt wird, prüft die Tierseuchenkasse anhand der vorzulegenden Unterlagen, ob die Bedingungen zur Erlangung des Bonus erfüllt wurden. Werden hierbei Fehler festgestellt, muss eine Kürzung der Ansprüche erfolgen. Im schlimmsten Fall wird der Antrag abgelehnt und der Landwirt erhält kein Geld.
Handelt es sich bei der Ablehnung der Entschädigung z. B. um eine Kuh, die auf Grund eines Leukoseverdachtes geschlachtet werden muss, mögen die wirtschaftlichen Folgen für den Landwirt noch zu verkraften sein. Wenn jedoch auf Grund von Botulismus oder BSE die Hälfte des Rinderbestandes betroffen ist, oder der Gesamtbestand auf Grund des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche getötet werden muss, steht die wirtschaftliche Existenz des Betriebes auf dem Spiel. Bei der Beantragung des Beitragsbonus muss jedem Tierhalter der Ernst der Lage bewusst sein.
Frage:
Welche Möglichkeiten der
Schadensbegrenzunghaben Landwirte, bei denen sich im Jahresverlauf herausstellt, dass sie beispielsweise die Obergrenze von drei Ferkelherkunftsbetrieben nicht einhalten können?
Bottermann:
Wenn zum Beispiel ein Schweinemäster aus einem vierten Betrieb im Beitragsjahr Ferkel zukaufen möchte, muss er der Tierseuchenkasse schriftlich mitteilen, dass er die Bedingungen zum Erhalt des Bonus nicht mehr einhalten kann. Gleiches gilt für einen Rinderhalter, der seine Rinder nicht mehr gegen die BVD impfen will, oder Rinder ohne amtliche Bescheinigung über den Status zugekauft hat.
Die Tierseuchenkasse fordert dann die Beiträge nach. Sobald die Beiträge bei der Tierseuchenkasse eingegangen sind, stehen dem Landwirt die vollen Leistungen der Tierseuchenkasse im Entschädigungs- oder Beihilfefall zu. Rinderhalter sollten sich zudem mit dem für sie zuständigen Veterinäramt in Verbindung setzen, um abzuklären, ob die BVD-Verpflichtungserklärung widerrufen werden muss.
Frage:
Wie wollen Sie die Einhaltung der Bonus-Verpflichtungen in der Praxis überprüfen?
Bottermann:
Zum einen wird, wie schon beschrieben, bei der Bearbeitung von Entschädigungs- oder Beihilfeanträgen die Einhaltung der Bonusbedingungen überprüft. Zudem werden in Zukunft zusätzliche stichprobenartige Überprüfungen bezüglich der Einhaltung der Bonusbedingungen durchgeführt.
Hierbei wird mit Hilfe des HIT-Systems die Herkunft der Rinder und Schweine ermittelt. Zur Überprüfung der Durchführung von Blutprobenentnahmen und Impfungen werden die entsprechenden Blutprobenergebnisse und Impflisten angefordert. Erforderlichenfalls werden die Veterinärämter vor Ort – im Rahmen der Amtshilfe – Kontrollen auf den Betrieben durchführen.










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