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19.03.2009

ISN: Tierschutz-TÜV bremst Veredlung aus - Kostentreiber nein Danke!

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Im Agrarausschuss des Bundestages hat man sich heute auf den Gesetzesentwurf zur Einführung des sogenannten „Tierschutz-TÜV“ geeinigt.

 

Damit soll die Einführung von Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen ermöglicht werden. So sollen bereits ab dem 01.01.2012 für Legehennen nur noch geprüfte, serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in Verkehr gebracht werden dürfen. Für den Bereich der Schweinehaltung sind derzeit zwar noch keine konkreten Durchführungsverordnungen in dem Gesetz enthalten, es wurde jedoch auch hierfür schon mal der gesetzliche Rahmen festgelegt.

 

Die ISN hat in zahlreichen Stellungnahmen und bei verschiedenen Gesprächen in den letzten Monaten immer wieder gefordert, die Gesetzespläne ad acta zu legen. Insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise ist für die ISN die Entscheidung des Agrarausschusses völlig unverständlich.

 

Während die Banken und die Automobilindustrie Milliardenhilfen bekommen, stelle man die Veredlungswirtschaft vor immer neue bürokratische Hürden, die nur Kosten verursachen. Mit diesem Gesetz schaffe man nur neue Wettbewerbsnachteile für die deutschen Schweinehalter im europäischen und erst recht im weltweiten Wettbewerb. Die Rahmenbedingungen der deutschen Schweinehaltung strotzten ohnehin nur so von hausgemachten Wettbewerbsnachteilen, so die ISN.

 

Dem tierischen Wohlbefinden sei in der Nutztierhaltung auch ohne Tierschutz-TÜV mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen, wie der Schweinehaltungsverordnung, der Schweinehaltungshygieneverordnung und den Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance und QS mehr als ausreichend Genüge getan, stellt die ISN fest. Die deutschen Tierhalter seien „Weltspitze“ im Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Kontrollieren! Tierhaltern, die gegen Vorgaben verstoßen, könnten die zuständigen Behörden bereits jetzt jegliche Tierhaltung verbieten. Deutsche Tierhalter würden ihre Befähigung zum Halten von Schweinen in einer mehrjährigen, qualifizierten Berufsausbildung nachweisen, wovon sich die Veterinärämter regelmäßig in den Ställen vor Ort überzeugten.

 

Ein großer Nachteil des Tierschutz-TÜVs seien die Kosten des ganzen Verfahrens betont die ISN, die im Endeffekt größtenteils bei den Tierhaltern landen würden. Folglich würden die Investitionskosten steigen und die Rentabilität der Schweinehaltung weiter abnehmen. Schon heute seien die Stallbaukosten in der Schweinehaltung in Deutschland die höchsten in Europa, wie die internationale Experten-Arbeitsgruppe „Interpig“ erst kürzlich herausgefunden habe.

 

Für die Stalleinrichter hätte der Tierschutz-TÜV weitere verheerende Folgen. Die bisherige Kreativität der Branche beruhe u. a. darauf, dass gerade mittelständische Unternehmen neue Ideen völlig unkompliziert in Schweine haltenden Betrieben der Nachbarschaft testeten und dann zügig auf den Markt brächten. Mit dem geplanten Tierschutz-TÜV werde dies zukünftig nicht mehr möglich sein. Das hemme Innovationen und schwäche den Agrarstandort Deutschland.

 

Seit langem gebe es bei der DLG auf freiwilliger Basis Gebrauchs- und Zweckmäßigkeitsprüfungen. Der immer wieder beschworenen „Entscheidungshilfe für Landwirte“ werde heute schon ohne Tierschutz-TÜV im vollen Umfang Genüge getan. Die ganze Diskussion scheine dem zweifelhaften Gedankengut entsprungen, der Staat müsse seine Bürger in allen Lebensbereichen kontrollieren, reglementieren und sanktionieren. Die Forschungs- und Gebrauchsprüfungen der Universitäten, KTBL und DLG hätten nach Ansicht der ISN, auch ohne staatlichen Zwang- oder gerade deswegen - einen hervorragenden Nutzen.

 

Nachteile des Tierschutz-TÜVs

 

-Inflation hausgemachter Wettbewerbsnachteile

-Keine 1:1-Umsetzung des EU-Rechts

-Verstoß gegen freien und fairen Wettbewerb in der EU

-Investitionskosten steigen

-Innovationshemmnis (Festhalten an alten Produkten)

-Schaffung kostenträchtige und bürokratischer Doppelstrukturen

-Keine Durchführungsverordnungen

-Praxisfremd

-Objektive Bewertungskriterien zur Beurteilung von „Tiergerechtheit“ nicht existent

-freiwillige Gebrauchs- und Zweckmäßigkeitsprüfungen sinnvoller (DLG, KTBL)



"Wer die Wahl hat, hat die Qual!" - Kommentar zum Tierschutz-TÜV von Paul Kathmann, ISN-Beiratsmitglied

Anhörung des Verbraucherausschusses des Bundestages zum Tierschutz-TÜV

ISN-Sellungnahme zum Tierschutz-TÜV

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