Seit dem 04.08.2006 ist in Deutschland bundesweit die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft. Diese regelt für die einzelnen Tierarten (u.a. Rind, Schwein, Legehennen) die Anforderungen an die Haltung von Nutztieren und setzt damit entsprechende EU-Vorgaben (z.T. maßgeblich für Cross Compliance) wie gefordert in nationales Recht um, berichtet die LWK Niedersachsen.
Einige Anforderungen der Verordnung lassen Raum für Interpretationen oder unterschiedliche Auslegungen bzw. sind im Sinne des Gesetzgebers missverständlich formuliert. Dies führte bei der praktischen Umsetzung bzw. Überprüfung immer wieder zu kontroversen Diskussionen.
Mit dem Ziel, die Vorgaben klarer zu formulieren sowie landesweit eine einheitlichere Umsetzung in der Praxis und bei Überprüfungen zu erreichen, wurden am 23. Feb. 2010 die Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt 5 Anforderungen an die Haltung von Schweinen
vom niedersächsischem ML (Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) als Erlass an die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden übersandt, so die LWK Niedersachsen.










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