"Schweinepest: Das muss sich ändern" – Kommentar von Bernhard Bonekamp, Stellv. ISN-Vorsitzender
Die Schweinepest im nordrhein-westfälischen Haltern sorgt derzeit für Schlagzeilen – und auf den gekeulten bzw. gesperrten Betrieben für gravierende Probleme. Jede Liefersperre führt in den betroffenen Betrieben zwangsläufig zu großen Engpässen und finanziellen Einbussen. Erschwerend kommt hinzu, dass der hier aktive Virustyp offensichtlich eine verlängerte Inkubationszeit hat und sich in scheinbar gesunden Schweinen lange Zeit unentdeckt verbreiten kann. Eine ähnliche Situation konnten wir gegen Ende des letzten großen Seuchenzugs in Südoldenburg beobachten: Einige wenige kranke Schweine verursachten auch hier einen sehr hohen wirtschaftlichen Schaden.
In unseren modernen arbeitsteiligen Sauenbetrieben sind wöchentliches Belegen und Abferkeln sowie als Folge wöchentliche Liefertermine kennzeichnend. Hält ein spezialisierter Sauenhalter z.B. 200 Sauen, so verkauft er in der Regel jede Woche ca. 80 bis 100 Ferkel. Schon nach einer dreiwöchigen Liefersperre sitzt er sozusagen auf rund 300 Ferkeln, die einen Platzbedarf von 100 m² haben. Diesen Platz muss er
irgendwie organisierenund so Notställe für seine Tiere schaffen.
Für einen Mäster sieht die Situation nicht viel besser aus: Hält ein großer Mäster z. B. zu Beginn der Liefersperre u.a. 1.000 schlachtreife Mastschweine, so haben diese nach drei Wochen Sperre bereits rund 15 kg zugenommen. Mit dann 130 kg steigt der Platzbedarf um 200 m². Da das Optimalgewicht überschritten ist, hätte der Mäster allein durch den Mindererlös einen Schaden von rund 5.000 Euro, wenn er die Schweine jetzt endlich verkaufen könnte. Zusätzlich haben die Tiere in den drei Wochen Futter für schlappe 9.000 Euro verputzt…
In der Regel sind die wirtschaftlichen Schäden der längerfristig gesperrten Mastbetriebe größer als die derjenigen, deren Schweine vorsorglich getötet (gekeult) werden. Bei Sauen haltenden Betrieben stehen hingegen diejenigen schlechter da, deren Tiere vorsorglich getötet werden. Denn bei neuen Sauen können in diesem Falle über ein Jahr lang keine Ferkel verkauft werden. Ein gekeulter Sauenhalter, der z.B. 200 Sauen hält, muss trotz Entschädigung mit einem wirtschaftlichen Gesamtschaden von insgesamt rund 60.000 Euro rechnen.
Noch teurer wird es z.B. für Fleischzentren mit einer Vielzahl von Arbeitskräften, wenn diese nicht mehr produzieren können.
Was muss bei Schweinepestausbrüchen künftig besser werden, damit wir diese hohen Schäden vermeiden können?
Am sinnvollsten wäre eine Impfung der Schweine. Voraussetzung ist allerdings nach wie vor, dass die Vermarktung der geimpften Tiere uneingeschränkt erfolgen kann. Derzeit wäre eine Impfung grundsätzlich zwar möglich, aber leider kein reguläres Vermarkten der geimpften Schweine. Dies muss sich künftig dringend ändern!
Solange zur Seuchenbekämpfung das vorsorgliche Töten von Schweinen gehört, muss dies auf jeden Fall richtig und umfassend erfolgen. Beim letzten großen Seuchenzug in Südoldenburg und auch in den Niederlanden mussten letztlich Millionen von Schweinen getötet werden, weil die Behörden in der Anfangsphase unter anderem zu lasch vorgegangen sind.
Hieraus haben die Behörden zwar grundsätzlich die richtigen Schlussfolgerungen gezogen und handeln - wie auch jetzt in Haltern - wesentlich schneller. Allerdings hätte auch hier der vierte Ausbruch der Schweinepest verhindert werden können. Denn der Pachtbetrieb des betroffenen Schweinehalters war bereits gekeult. Warum haben die Behörden den dazugehörigen Eigentumsbetrieb außen vor gelassen? Das hätte nicht passieren dürfen.
Sehr verwundert waren wohl alle Schweinehalter in den drei Kreisen Recklinghausen, Coesfeld und Borken in den Beobachtungsgebieten und Pufferzonen, dass die jeweiligen Kreisbehörden unterschiedlich vorgegangen sind. So waren z.B. alle betroffenen Schweinehalter im Kreis Coesfeld bereits am Abend des 3. März (Freitag) über den ersten Ausbruch der Schweinepest auf dem Betrieb in Lavesum persönlich informiert worden - in Recklinghausen geschah dies erst am darauf folgenden Montag…
Das Exportverbot für Schlachtschweine aus Nordrhein-Westfalen (NRW) und die Transportsperre für NRW mit Ausnahme von Schlachtschweinen
verdankenwir anscheinend auch einer zu schleppenden Kommunikation. So hat es einfach zu lange gedauert, bis die notwendige Informationen endlich von der Kreisverwaltung Recklinghausen über Düsseldorf und Berlin in Brüssel angekommen sind. Auch der persönliche Einsatz von Minister Uhlenberg hat die Folgen leider nicht mehr verhindern können.
Weiterhin problematisch ist, dass die Tierseuchenkassen die entstanden Schäden von Land zu Land unterschiedlich regeln. Das z.B. die Mehrwertsteuer nicht mit entschädigt wird, ist für uns Schweinehalter nicht akzeptabel. Das Tierseuchengesetz muss dringend überarbeitet werden, so dass künftig bundesweit einheitlich sowohl die Kosten für das Reinigen und Desinfizieren als auch die Mehrwertsteuer abgedeckt werden, wobei die Kofinanzierung durch die EU erfolgt.
Wir als ISN fordern daher, dass die Seuchenbekämpfung in Deutschland länderübergreifend einheitlich geregelt wird. Die Seuchen kennen weder Kreis – noch Landesgrenzen. Ein einheitliches Vorgehen muss gewährleistet sein, egal wo eine Seuche ausbricht.
Solange nicht geimpft werden kann, müssend die Schäden sowohl bei den gekeulten als auch bei den gesperrten Betrieben großzügig und einheitlich ausgeglichen werden.










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