Der Wachstumswille in der Schweinemast scheint im Gegensatz zur Ferkelerzeugung in vielen Betrieben nach wie vor ungebrochen. Die Ergebnisse der letzten Wirtschaftsjahre geben den Schweinemästern Recht, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. So hatten die Ferkelerzeuger ein katastrophales Wirtschaftsjahr 2007/2008. Schweinemastbetriebe hingegen haben seit dem Wirtschaftsjahr 2005/2006 keinen vergleichbaren Einbruch der Gewinne zu verzeichnen. Im Gegenteil. Im Landkreis Vechta umfasst ein durchschnittlicher Bauantrag mittlerweile 3000 Mastplätze. 1996 waren es noch 400 Plätze.
Im Folgenden wird an einem Beispielbetrieb aufgezeigt, welche Überlegungen anzustellen sind. Der ausgewählte Betrieb hat zurzeit 1400 Schweinemastplätze und bewirtschaftet 80 ha Acker. Derzeit ist 1 Arbeitskraft (Ak) für die Bewirtschaftung des Betriebes erforderlich. Langfristig stehen dem Betrieb 1,5 Familien-Ak zur Verfügung, so dass aus arbeitswirtschaftlicher Sicht ein weiterer Wachstumsschritt erfolgen könnte. Auch die bisher erzielten Leistungsdaten liegen im oberen Viertel der Betriebe und ermutigen zu einem Investitionsschritt. Bezüglich der Nährstoffbilanz des vorliegenden Betriebes ist festzustellen, dass die aus der vorhandenen Schweinehaltung anfallenden Nährstoffe auf den vorhandenen 80 ha Acker verwertet werden können. Die Nährstoffsituation ist ausgeglichen.
Wie sieht es nun mit der Gewerblichkeitsgrenze aus? Nach dem Bewertungs- und Einkommensteuerrecht gehören Tierbestände in vollem Umfang zur Landwirtschaft, wenn im Wirtschaftsjahr
für die ersten 20 ha nicht mehr als 10 VE/ha
für die nächsten 10 ha nicht mehr als 7 VE/ha
für die nächsten 20 ha nicht mehr als 6 VE/ha
für die nächsten 50 ha nicht mehr als 3 VE/ha
und für die weitere Fläche nicht mehr als 1,5 VE/ha
erzeugt oder gehalten werden. Bei 1400 vorhandenen Mastplätzen und 2,8 Umtrieben werden, wenn die Ferkel mit ca. 29 kg eingestallt werden, 470 Vieheinheiten erzeugt. Die vorhandene Fläche reicht für 480 Vieheinheiten. Mit einem neuen 1000er Schweinemaststall würden 336 Vieheinheiten zusätzlich erzeugt, und es wären, wenn dieser Betrieb steuerrechtlich neu eingerichtet würde, aufgrund der Vieheinheitenstaffelung 41 ha LF für eine landwirtschaftliche Erzeugung erforderlich. Bei einem 2000er Stall wären es 672 zusätzliche VE bzw. 188 ha und bei einem 3000er Stall 1008 VE bzw. 412 ha. Da insbesondere beim 2000er und 3000er Stall eine Flächenaufstockung sehr unwahrscheinlich ist und in veredlungsintensiven Regionen mit Pachtpreisen für Ackerland weit über 700 € je ha zu teuer ist, kommen in der Praxis häufig andere Varianten zum Tragen:










Mehr dazu
Aktuelles...