05.04.2007 RSS Feed

Schweinedatenbank: Bitte kommen Sie Ihrer Meldeverpflichtung nach!!

Die Beteiligung am Meldeverfahren zur HIT-Schweinedatenbank ist deutschlandweit nach wie vor nicht zufriedenstellend. Dies betrifft sowohl die Schweinehalter als auch den Viehhandel und die Schlachtbetriebe. So haben beispielsweise in Niedersachsen von ca. 30.000 meldepflichtigen Betrieben in diesem Jahr lediglich 300 Betriebe ihre Stichtagsmeldung der Bestände zum 1. Januar abgegeben! Bei den Übernahmemeldungen ist seit 2003 zwar ein leichter Anstieg zu verzeichnen, jedoch gibt bei weitem nicht jeder Betrieb, die erforderlichen Meldungen ab.

Über den Sinn oder Unsinn der Schweinedatenbank kann man sicherlich lange diskutieren, so die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter. Auch wir haben uns in der Vergangenheit wiederholt gegen die Einrichtung der Schweinedatenbank ausgesprochen. Tatsache ist jedoch, dass die Mitlgiedsstaaten diese EU-Vorgabe umzusetzen müssen und dass die EU dies überprüft.

Die Landkreise haben angekündigt, dass sie die Meldungen in der Schweinedatenbank in der nächsten Zeit verstärkt kontrollieren werden. Daher rät die ISN jedem Schweinehalter dringend, seine Meldeverpflichtung sowohl für die Stichtagsmeldung als auch für die Übernahmemeldungen nachzukommen.
Jedem Schweinehalter, der weiter gegen diese EU-Vorgabe verstößt, droht die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, so die ISN. Und das kann erhebliche finanzielle Folgen haben, denn einigen von der Schweinepest betroffenen Schweinehaltern sind im vergangen Jahr genau aus diesem Grund die Entschädigungen gekürzt worden."

So gehen Sie vor und das müssen Sie melden:
  • Die Meldefrist für die Stichtagsmeldung bei der Schweinedatenbank (HIT) endet Mitte Januar. Als Schweinehalter müssen Sie entsprechend der Vorgaben in der Viehverkehrsverordnung (VVVO) die Anzahl aller am 1. Januar im Bestand vorhandenen Schweine innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag melden. Sollten Sie Ihre Stichtagsmeldung noch nicht vorgenommen haben, ist es auf jeden Fall besser, dies jetzt verspätet nachzuholen als gar nicht vorzunehmen.


  • Die Schweine müssen Sie hierzu in zwei Kategorien (Kategorie I: Zuchtschweine einschließlich Sauen und Ferkel, Kategorie II: Mastschweine) erfassen. Neben der Anzahl der Schweine müssen Sie die jeweilige Registriernummer melden.


  • Neben der Stichtagsmeldung müssen Sie fortlaufend auch jede so genannte Übernahme von Schweinen (sämtliche Zukäufe, d.h. in der Regel Ferkel, Läufer, Jungsauen und / oder Eber) melden, und zwar immer innerhalb von sieben Tagen. Meldepflichtig ist immer der aufnehmende Betrieb.


  • Die Meldungen können Sie entweder per Meldekarte an die in Ihrem Bundesland zuständige Stelle schicken (z.B. Niedersachsen: VIT Verden) oder ganz einfach im Internet unter www.hi-tier.de.


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