23.08.2011 RSS Feed

Schwänze kupieren - Jetzt sind Sie gefragt!

Sehr detailliert hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium in den vergangenen Tagen in einem Merkblatt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Kupieren von Ferkelschwänzen ins Gedächtnis gerufen.

 

Irritiert an dem Merkblatt hat viele Schweinehalter, dass dort zum Teil sehr weitgehende Maßnahmen aufgeführt sind. Doch im Rahmen des Tierschutzplanes wird derzeit noch an Konzepten gearbeitet…

Denn auch die Wissenschaft beißt sich an dem Thema seit einiger Zeit die Zähne aus. Zu viele verschiedene Faktoren beeinflussen das Schwanzbeißen.

 

Die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. bringt sich in den verschiedenen Arbeitsgruppen zum Schwänzekupieren insbesondere in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein. In Zukunft möchten wir dort verstärkt die breiten praktischen Erfahrungen und Bedenken der Schweinehalter anführen. Deshalb fragen wir Sie:

 

Welche Erfahrungen haben Sie mit ungekürzten Schwänzen gemacht?

Haben sie für Ihren Betrieb ein Geheimrezept gefunden? Oder hatten Sie nur kurzfristigen Erfolg beim Verzicht auf das Schwänze kupieren?

 

Bitte nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular, um uns Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse mitzuteilen.


 
 
 
 
 

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Hintergrund

Das routinemäßige Kürzen der Schwänze ist bereits seit 20 Jahren nicht mehr erlaubt. Nur im Ausnahmefall, wenn in dem Betrieb durch den Verzicht auf diese Schutzvorkehrungen nachweislich bereits Ohr- und Schwanzverletzungen aufgetreten sind erlaubte es die EU-Richtlinie aus dem Jahr 1991.

 

2008 wurde die EU-Schweinehaltungsrichtlinie nochmals verschärft. Seitdem wird verlangt, dass andere Maßnahmen, die zu treffen sind, um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden.

Auch wenn letzterer Punkt aus der Richtlinie 2008 noch nicht in nationalem Recht verankert ist, sind die Bestimmungen aufgrund der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) CC-relevant und werden bei Kontrollen mit Prämienkürzungen geahndet.

 


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