Schlachtunternehmen fordern Erklärung zur Dioxinbelastung. ISN warnt: Nicht leichtfertig Garantieerklärung abgeben!
Einige Schlachtunternehmen fordern derzeit von den Landwirten eine Bestätigung, dass die gelieferten Schweine nicht mit Dioxin belasteten Futtermitteln gefüttert worden sind.
Der Schweinehalter kann jedoch nur Angaben zu seinen Produktionsverfahren machen. Beispielsweise kann er eine Erklärung abgeben, dass alle relevanten, insbesondere lebensmittelrechtlichen Gesetze und Verordnungen nach seiner Kenntnis eingehalten sind oder Erklärung zu seinem Futtermittelbezug abgeben.
Keinesfalls darf er eine Garantie abgeben, wonach zum Beispiel die Grenzwerte für Dioxin bei den gelieferten Schlachtschweinen nicht überschritten werden. Eine solche Garantie kann der Landwirt nur dann abgeben, wenn er zuvor eigene Untersuchungen hat durchführen lassen.
Die ISN bemüht sich derzeit mit Schlachtbetrieben eine für beide Seiten handhabbare Erklärung zu formulieren.










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