Nach EU-Vorgaben ist das Verfüttern von Speiseresten in der gesamten Europäischen Union verboten. Durch eine Entscheidung der EU vom 12. Mai 2003 gibt es jedoch in Deutschland und in Österreich - unter strengen Bedingungen - bis zum 31. Oktober 2006 eine Ausnahme von diesem Verfütterungsverbot. EU-Kommissar Marcos Kyprianou hat jedoch bereits angekündigt, dass diese Ausnahmeregelung nicht verlängert wird.
Das Unternehmen SARIA ReFood ist davon überzeugt, mit dem Produkt SAPRO liquid® auf der Basis von Speiseresten ein hervorragendes Flüssigfutter herzustellen. Über die gesetzlich geforderten Standards hinaus erfolgt bei SARIA ReFood eine Drucksterilisation der Rohware, um damit eine noch höhere Sicherheit des Produktes zu erreichen.
Mit den neuen EU-Hygieneverordnungen zur Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln und deren Umsetzung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch setzt die gesamte Branche endgültig auf Transparenz und Rückverfolgbarkeit! Vergleicht man unter diesen Gesichtspunkten Flüssigfutter, welches aus Speiseresten gewonnen wurde, mit anderen Ausgangsstoffen für Futtermittel, so ergibt sich folgende Situation:
Auf Basis des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und der EU-TSE-Verordnung 999/2001 ist die Verfütterung von tierischen Proteinen (noch) nicht erlaubt. In der EU-Verordnung 1774/2002 ist aber klar definiert, welchen Kriterien zukünftig Futtermittel aus tierischen Nebenprodukten genügen müssen, um wieder eingesetzt werden zu können. Diese Processed Animal Protein (PAP) müssen nachvollziehbar frei sein von spezifiziertem Risikomaterial. Dieses gilt auch für das Flüssigfutter!
Bei der Erfassung von Ausgangsstoffen für zukünftige Kategorie 3-Mehle darf die Kühlkette nur für einen kurzen Zeitraum unterbrochen werden. Dieses gilt auch analog für das Flüssigfutter, ist aber in der Praxis nicht einzuhalten.
Um zukünftig PAP verfüttern zu können, muss ein Intraspeziesrecycling (Kannibalismus-Verbot) vermieden werden. An Schweine dürfen nur Proteine von Geflügel oder Rindern verfüttert werden, dieses ist durch Speziesidentifikationssysteme nachzuweisen. Bei der Verfütterung von Speiseresten ist es praktisch unmöglich, ein Intraspeziesrecycling zu vermeiden.
Wenn zukünftig PAP für die Verfütterung produziert werden, so wird diese Produktion veterinärmedizinisch überwacht. Eine veterinärmedizinische Überwachung erfolgt vor allem auch an den Anfallstellen, den Schlacht- und Zerlegebetrieben. Eine solche Kontrolle ist im Zuge der Produktion von Flüssigfutter auf Basis von Speiseresten nicht möglich.
SARIA und SARIA ReFood sind überzeugt, dass aus sicherer Rohware gewonnenes PAP ein wertvolles Futtermittel darstellt und fordert von den politisch Verantwortlichen die Verfütterung dieser tierischen Proteine im Sinne der EU-Verordnung 1774/2002 zuzulassen. Solange aber die Verfütterung dieser - im Vergleich deutlich sichereren - Futtermittel nicht erlaubt ist, ist es nur konsequent, auch die Verfütterung von Speiseresten ohne vorherige Drucksterilisation zu verbieten.
Weil die Möglichkeit der Verfütterung von Speiseresten am 31. Oktober 2006 endet, wurden von der Branche alternative Entsorgungsstrategien entwickelt. Auch SARIA ReFood betreibt bereits Biogasanlagen, baut diese aus, errichtet zudem weitere Anlagen und bildet Partnerschaften mit Biogasanlagenbetreibern, um den Rohwarenlieferanten bzw. Anfallstellen eine Entsorgungs- und Verarbeitungssicherheit auch über Oktober 2006 hinaus bieten zu können.
Damit wird es keine Entsorgungsengpässe in Deutschland geben.










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