Die neue Schweine-Salmonellen-Verordnung ist am vergangenen Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit am 24. März 2007 in Kraft getreten.
Die Forderung der ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands, für Schweinemastbetriebe eine zweijährige und somit ausreichende Übergangszeit für die erstmalige Ermittlung des Salmonellenstatus vorzusehen, haben die Verantwortlichen nicht mit aufgenommen. Vielmehr müssen alle Mäster ihren Salmonelenstatus innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung ermittelt haben.
In der angehängten pdf-Datei finden Sie die Verordnung.
Im Bild: Salmonelle im Elektronenmikroskop
Die Forderung der ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands, für Schweinemastbetriebe eine zweijährige und somit ausreichende Übergangszeit für die erstmalige Ermittlung des Salmonellenstatus vorzusehen, haben die Verantwortlichen nicht mit aufgenommen. Vielmehr müssen alle Mäster ihren Salmonelenstatus innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung ermittelt haben.
Da die dafür nötigen Beprobungen über das ganze Jahr verteilt erfolgen müssen, sollten Betriebe, die noch nicht dem QS-Programm angeschlossen sind, schnellstmöglich erste Maßnahmen ergreifen, empfiehlt die ISN.
In der angehängten pdf-Datei finden Sie die Verordnung.
Im Bild: Salmonelle im Elektronenmikroskop










Salm vo 23 03 2007
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