24.11.2011 RSS Feed

Nutztierhaltung am Scheideweg

Schweinemaststall

Die derzeitige Diskussion um die landwirtschaftliche Nutztierhaltung wird die Rahmenbedingungen für die hiesigen Erzeuger nachhaltig verändern. Das ist laut Agra Europe auf der Frühjahrstagung der Agrarsozialen Gesellschaft (ASG) in Göttingen deutlich geworden.

Wir müssen den Aspekt der gesellschaftlichen Akzeptanz der Produktionsweisen moderner Landwirtschaft in Zukunft stärker berücksichtigen, mahnte Niedersachsens Agrarstaatssekretär Friedrich-Otto Ripke. Eine Voraussetzung dafür sei, die Haltungsbedingungen den Tieren anzupassen und nicht umgekehrt, so Ripke vor den mehr als 200 Tagungsteilnehmern.

 

NRW will geltende Regelungen auf den Prüfstand stellen

Zentrale Problemfelder in Nordrhein-Westfalen sind nach den Ausführungen von Dr. Ludger Wilstacke, Abteilungsleiter im nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium, die ordnungsgemäße, umweltverträgliche Verwertung der anfallenden Wirtschaftsdünger, die regional und lokal sich konzentrierenden Emissionen von Gasen, Stäuben und Bioaerosolen sowie der Tierschutz. Hierzu gilt es Lösungsansätze zu finden, um die Leistungsfähigkeit der Tierproduktion auch in Zukunft zu sichern, betonte der Ministerialbeamte. Ziel sei eine bäuerliche Tierhaltung, die in möglichst hofnahen Kreisläufen und mit Verantwortung für die Natur, Umwelt und das Tier betrieben wird. Dazu gehöre auch die wirtschaftliche Nachhaltigkeit, die den Betrieben ein ausreichendes Einkommen sichere. Wilstacke hob den Willen der Düsseldorfer Landesregierung hervor, geltende Regelungen auf den Prüfstand zu stellen und neue Maßnahmen zur Zukunftssicherung der Tierhaltung zu identifizieren. Diese Maßnahmen müssten in eine Gesamtstrategie einfließen.

 

Dabei sei zu berücksichtigen, dass ohne betriebliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten auch die bäuerliche Landwirtschaft keine Zukunft habe. Angestrebt werden dem Abteilungsleiter zufolge eine Änderung der Privilegierung von Tierhaltungsanlagen nach dem Baugesetzbuch, eine Herabsetzung der Genehmigungsschwellenwerte im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich einer Fortschreibung der Technischen Anleitung (TA) zur Reinhaltung der Luft, ferner eine Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis der Wirtschaftsdüngeranwendung sowie eine stufenweise, aber möglichst rasche bessere Umsetzung des Tierschutzrechtes und dessen Weiterentwicklung.

Zur Unterstützung der Tierhalter bei den notwendigen Anpassungen würden flankierend entsprechende Fördermaßnahmen angeboten, stellte Wilstacke in Aussicht.

Ripke: Tierdichte erreicht Grenzen

Auch nach Auffassung von Staatssekretär Ripke kann eine Änderung des Baurechts in einigen Regionen dazu beitragen, bestehende Interessenkonflikte zielgerecht zu lösen. Zwar bestehe sowohl im Rahmen der Regionalplanung als auch auf der kommunalen Ebene der Bauleitplanung die Möglichkeit, Tierhaltungsanlagen im Außenbereich planungsrechtlich zu steuern.

 

Dennoch habe in einigen niedersächsischen Regionen die Tierdichte eine Grenze erreicht, die eine geordnete städtebauliche Entwicklung einschränke. Ripke betonte, dass die Privilegierung der bäuerlichen landwirtschaftlichen Betriebe für die Landesregierung nicht zur Disposition stehe. Dies gelte auch für die kleinere gewerbliche Erweiterung landwirtschaftlicher Betriebe.

Das Agrarressort in Hannover habe bislang vorgeschlagen, viehdichten Landkreisen die Möglichkeit zu geben, durch Satzung Bereiche der Landkreisfläche für gewerbliche Stallbauten ab einer bestimmten Viehbesatzzahl auszuschließen. Offen zeigte sich der Staatssekretär gegenüber dem derzeitigen Vorschlag auf Bundesebene, die Privilegierung der gewerblichen Tierhaltung im Außenbereich nur für Anlagen zu gewähren, die unterhalb der Grenzen zur UVP-Pflicht liegen.

 

Emsland für Verschäfung des BauGB

Für eine Verschärfung des Baugesetzbuchs sprach sich auch der Kreisbaurat des Landkreises Emsland, Dirk Kopmeyer, aus. Die von der Privilegierung der Landwirtschaft profitierende agrarindustrielle Entwicklung führe trotz hochkomplexer und transparenter Genehmigungsverfahren zu einem Akzeptanzverlust für die Betriebe in der Bevölkerung, zur Befürchtung von Gesundheits- und Umweltschäden, zu einer vermehrten Diskussion von Tierschutzaspekten und zu einer immer deutlicheren Wahrnehmung der Zersiedelung des Außenbereiches, sagte Kopmeyer. Hinzu komme ein Verlust an gemeindlicher Steuerung und Planung. Inzwischen hätten 37 Gemeinden im Landkreis Emsland, die finanziell durch den Kreis unterstützt würden, eine Bauleitplanung zur Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen eingeleitet.

 

Der Landkreis trete für eine Entprivilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben ein, wenn diese einer Zulassung in einem förmlichen Verfahren nach BImSchG bedürften, das Futter für ein Viertel der im Betrieb gehaltenen Tiere nicht auf der zum Betrieb gehörenden landwirtschaftlichen Fläche erzeugt werden könne und die Gesamtviehdichte im Gemeindegebiet einen Wert, laut Agra-Europe, von 2 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar nicht überschreite.



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