14.02.2007 RSS Feed

"Noch Klärungsbedarf bei der Salmonellen-VO" – Interview mit Franz Meyer zu Holte, ISN-Vorsitzender

6357 I 2006 Das folgende Interview erschien in gekürzter Fassung in der Agrarzeitschrift top agrar, Ausgabe 2/2007.

Wie praxisnah ist der neue Entwurf zur Salmonellen-Verordnung?
Erfreulicherweise orientiert sich der aktuelle Entwurf der Bundesregierung vom Dezember 2006, über den der Bundesrat schon im Februar abstimmen wird, eng an den QS-Vorgaben zur Salmonellenüberwachung. Ebenso wie die bei QS gesammelten Erfahrungen finden sich auch die QS-Einteilungen der Kategorien im Entwurf weitgehend wieder.

Immerhin sind inzwischen rund 85% aller in Deutschland gehaltenen Mastschweine in das QS-Salmonellen-Monitoring einbezogen. Die Bundesregierung erkennt damit endlich die enorme Vorarbeit an, die Landwirte und QS hier geleistet haben. Allerdings gibt es noch einige Detailregelungen, die nachgebessert werden müssen. Hierzu zählen z.B. der Verzicht auf zusätzliche Begleitpapiere und das Einbeziehen der Schlachtbranche in die Verordnung.

Der derzeitige Entwurf sieht vor, Kleinstbetriebe von der Salmonellenüberwachung auszuklammern. Ist das sinnvoll?
Zunächst soll das Salmonellen-Monitoring für Betriebe ab 100 Mastplätze greifen, 2009 generell für Betriebe ab 50 Mastplätze. Diese zeitliche Staffelung sowie die Nichtberücksichtigung der Betriebe mit weniger als 50 Mastplätzen halten wir für falsch. Da alle angestrebten Maßnahmen, die den Salmonellendruck in der gesamten Kette reduzieren sollen, auf eine bessere Betriebshygiene abzielen, müssen konsequenterweise auch alle Schweine haltenden Betriebe gleichzeitig einbezogen werden. Denn entweder sind Salmonellen ein Problem oder sie sind es nicht.

Sollte dies unterbleiben, wird es z.B. beim Transport der Schweine und in den Wartebuchten des Schlachthofes zwangsläufig immer wieder zu so genannten Kreuzkontaminationen kommen. D.h., dass infizierte Schweine andere durch engen Kontakt infizieren, und diese dann bei der Beprobung ebenfalls positiv testen – mit den entsprechenden Nachteilen für den Einsender. Die Anstrengungen der hoch spezialisierten Schweinehalter werden so zunichte gemacht und der Sinn und Zweck des Salmonellen-Monitorings geradezu konterkariert.

Wann sollen die Betriebe das erste Mal in Kategorien eingestuft werden?
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Schweinehalter bereits ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Verordnung erstmals in ihren so genannten Status eingestuft werden sollen. Das ist mindestens ein Jahr zu früh. Denn die Schweinehalter und auch die Schlachtbetriebe, die bisher nicht an QS teilnehmen, müssen in ihren Betrieben erst noch die Voraussetzungen für eine funktionierende Salmonellenüberwachung schaffen. Allein dazu benötigen sie nach den Erfahrungen der QS-Teilnehmer realistischerweise mindestens ein Jahr. Ein zweites Jahr ist nötig, damit für die Statusermittlung ausreichend Proben gezogen werden können. Denn diese basiert auf einem gleitenden Jahresmittel. Somit sind zwei Jahre Vorlauf unabdingbar.

Welche Maßnahmen sollen Betriebe ergreifen, die in Kategorie III eingestuft werden?
Die Betriebe, bei denen Salmonellen-Antikörper nachgewiesen wurden, müssen zunächst mit Hilfe ihres Tierarztes die Ursache für den hohen Antikörperbefund klären und Abhilfe schaffen. Hierbei soll der Tierarzt verpflichtet werden, grundsätzlich relativ teure bakteriologische und epidemiologische Untersuchungen vorzunehmen. Diese Regelung ist zu starr, denn jeder Tierarzt muss im Einzelfall frei entscheiden können, welche Untersuchungen am zweckdienlichsten und kostengünstigsten sind.

Ist ein Betrieb auch nach der bakteriologischen und epidemiologischen Untersuchung positiv, darf er nicht allein gelassen werden. Die Verordnung regelt leider nicht, wie den Schweinehaltern in diesem Fall geholfen werden soll. Werden die Schweinegesundheitsdienste bzw. die Tierseuchenkassen ein Sanierungsprogramm auflegen oder soll gar geimpft werden? Wir wissen es nicht und fordern hier umgehend eine Lösung. Aufgrund langfristiger Erfahrungen befürchten wir außerdem, dass die Schlachtbetriebe bei den Schweinen der Kategorie III gravierende Abzüge vornehmen werden. Handelt die Politik hier nicht, dann stehen die betroffenen Betriebe schnell vor dem wirtschaftlichen Aus.

Der bisherige VO-Entwurf nimmt nur die Mäster in die Verantwortung. Und was ist mit den Schlachtbetrieben?
Die Schlachtbetriebe sind beim Salmonellen-Monitoring der Flaschenhals. Der Entwurf nimmt aber nur die Schweinehalter in die Verantwortung und lässt die Schlachtbetriebe außen vor: Die Einsender der Schlachtschweine sollen die Schlachtunternehmen mit der Probennahme beauftragen. Der Gesetzgeber muss jetzt zusätzlich dafür Sorge tragen, dass die Schlachtbetriebe den Probenehmer beauftragen, die Proben und den Probenahmebericht versenden sowie die Untersuchungsergebnisse an den Landwirt übermitteln. Diese Punkte sind derzeit überhaupt nicht geregelt.

Im Bild: Franz Meyer zu Holte, ISN-Vorsitzender


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