Niedersächsische Verbringensverordnung: Ab 1. Juli Betriebsnummern auf dem Lieferschein vermerken!
Zum 1. Juli ist die Niedersächsische Landesverbringensverordnung für Wirtschaftsdünger in Kraft getreten. Ergänzend zur entsprechenden Bundesverordnung, die am 1. September 2010 in Kraft getreten ist und unverändert weiter gilt, wurde mit der Landesverordnung eine weitergehende elektronische Meldepflicht eingeführt.
Quelle: LWK-Niedersachsen
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