24.03.2016rss_feed

Weitgehender Bestandsschutz für JGS-Anlagen

Abgedeckter Güllebehälter vor Schweinestall

Bayern und Rheinland-Pfalz haben sich auf einen weitgehenden Bestandsschutz für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silagesickersaft (JGS-Anlagen) verständigt.

Das geht aus ihrem gemeinsamen Verordnungsantrag zum Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hervor, der jetzt dem Bundesrat zugeleitet wurde, berichtet Agra Europe.

 

Altanlagen von einigen Anforderungen ausgenommen

Danach sollen JGS-Anlagen, die bei Inkrafttreten der Anlagenverordnung bereits errichtet sind, von einer Reihe von Anforderungen für Neuanlagen ausgenommen werden. Zwar soll die jeweilige Behörde bei Mängeln Anpassungsmaßnahmen anordnen können. Diese Maßnahmen sollen aber nicht dazu führen, dass die Anlage stillgelegt oder beseitigt wird.

Eine Ausnahme soll es auch bei der ansonsten vorgeschriebenen Leckageerkennung geben. Für bestehende JGS-Anlagen mit einem Volumen von mehr als 1 500 m3, bei denen eine Nachrüstung mit einem Leckageerkennungssystem aus technischen Gründen nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erreichen ist, soll die Dichtheit der Anlagen durch geeignete technisch oder organisatorische Maßnahmen nachgewiesen werden können.

Weitere Auflagen für neue Lagerstätten für Festmist und Siliergut

Im Übrigen sollen neue, einwandige JGS-Anlagen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 25 m3 künftig mit einem Leckageerkennungssystem ausgerüstet sein müssen. Neue Lagerstätten für Festmist und Siliergut müssen künftig seitlich eingefasst werden und gegen das Eindringen von Niederschlagswasser auf dem umgebenden Gelände geschützt sein. Zudem soll sichergestellt werden müssen, dass Jauche und Silagesickersaft sowie mit Festmist oder Siliergut verunreinigtes Niederschlagswasser vollständig aufgefangen und ordnungsgemäß beseitigt wird.


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