23.06.2016rss_feed

Thüringen: Filtererlass kommt

Flagge Thüringen

In wenigen Wochen wird auch in Thüringen ein sogenannter Filtererlass in Kraft treten, der zukünftig die Ausrüstung großer Tierhaltungsanlagen für Schweine und Geflügel mit Abluftfiltern regelt. Landesagrarministerin Birgit Keller (Linke) sprach von einem vertretbaren Kompromiss, für den ihr Ressort gestritten habe.

Welche Tierhaltungsanlagen sind von der neuen Regelung betroffen?

  1. Große Schweinehaltungsanlagen ab 2.000 Mastschweinen, 750 Sauen oder 6.000 Ferkeln
  2. Mittelgroße Schweinehaltungsanlagen mit 1.500 bis 2.000 Mastschweinen, 560 bis 750 Sauen oder 4.500 bis 6.000 Ferkeln

Bis wann müssen die Betreiber der betroffenen Anlagen handeln?

Mit Bekanntgabe des Erlasses ist beim Neubau großer Schweinehaltungsanlagen der Einbau und Betrieb einer geeigneten Abluftreinigungsanlage zur Reduzierung von Staub-, Ammoniak- und Geruchsemissionen erforderlich.

Bei bestehenden großen Schweinehaltungen (Altanlagen) wird eine Abluftreinigungsanlage im Falle einer wesentlichen Änderung der Anlagen erforderlich, wenn sie über eine zentrale Abluftführung (Zwangslüftung) verfügen oder diese mit verhältnismäßigen Mitteln hergestellt werden kann.

Die etwa 100 betroffenen Altanlagen werden innerhalb der nächsten 2 Jahre von den unteren Immissionsschutzbehörden überprüft und es ergeht je nach Belastungsgrad für Anwohner und Umwelt eine entsprechende Auflage zur Umrüstung auf moderne Filter an die Betreiber der Anlagen.

Umweltministerin versetzt Schweinehaltern den Todesstoß

Mit Blick auf die nun folgende Umsetzung des Filtererlasses mahnte Keller ihre Kabinettskollegin von den Grünen: Wir dürfen der Nutztierhaltung in Thüringen nicht die ökonomischen Grundlagen entziehen.

Genau das befürchtet die Opposition: Der Filtererlass stellt einen weiteren Frontalangriff auf die ohnehin stark geschwächte Schweineproduktion im Freistaat dar. Den Schweinehaltern, die in ihren bestehenden Anlagen jetzt Filter einbauen müssen, versetzt die grüne Umweltministerin nun den Todesstoß, kritisierte der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Malsch. Siegesmund lasse bei ihrem neuerlichen Vorpreschen zum Schaden der Thüringer Landwirte völlig außer Acht, dass auf Bundesebene eben jene Vorschrift überarbeitet wird, die alle Tierhalter bundeseinheitlich in die Pflicht nimmt, so der CDU-Agrarpolitiker.


Hier finden Sie die Informationen des Thüringer Landwirtschaftsministeriums zum Filtererlass

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