19.12.2014rss_feed

Straathof vorerst als Geschäftsführer seiner Unternehmen zurückgetreten

Nach Informationen des MDR ist Adrianus Straathof ist als Geschäftsführer seiner Unternehmen zurückgetreten und will damit den reibungslosen Weiterbetrieb seiner Unternehmen ermöglichen. Bis zu einer Gerichtsentscheidung lege er die Geschäftsführung der Gesellschaften in andere Hände, heißt es laut MDR.

 

Gericht ordnet sofortigen Vollzug des Verbotes an

Straathof war im November ein Tierhaltungsverbot vom Landkreis Jerichower Land ausgesprochen worden. Der Landkreis hatte dies mit zahlreichen Verstößen bei den Tierhaltungsbedingungen begründete. Mit einem Eilantrag wollte Straathof gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg vorgehen, ohne Erfolg. Die Beschwerde liegt nun beim Oberverwaltungsgericht, welches am Donnerstag entschieden hat, dass das Tierhaltungsverbot bis zu einer endgültigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes sofort vollziehbar sei.

Verbot greift nicht in den Geschäftsbetrieb ein

Laut MDR erklärte das Oberverwaltungsgericht, dass Straathof bis zu einer endgültigen Entscheidung seine rechtsgeschäftlichen Befugnisse zur Haltung von Tieren auf andere übertragen könne. Dies ist möglich, weil das Tierverbot nur Straathof persönlich, nicht jedoch seine Firmen als juristische Personen betrifft. Außerdem sei mit dem Tierhaltungsverbot weder die Schließung von Betrieben noch eine Ausstallungsverpflichtung oder ein Wiederbelegungsverbot verbunden.


Die ISN meint:

In den letzten Tagen hat das Tierhaltungsverbot gegen Straathof hohe Wellen sowohl in den Medien als auch in den Diskussionsforen im Internet geschlagen.

Für die ISN bleibt auch in diesem Fall der Grundsatz bestehen:

Ohne Wenn und Aber gilt: Recht und Gesetz gelten für alle! Wer sich daran nicht hält, macht sich strafbar. Und Straftaten gehören konsequent geahndet. Jegliche Vergehen schaden nicht nur dem Ruf der betroffenen Schweinehalter, sondern der ganzen Branche.

 

Und für alle, die daraus eine Größendebatte ableiten: Dieser Grundsatz gilt für große und kleine Betriebe. Das auch normale Betriebe in den Fokus geraten und ein Tierhaltungsverbot verhängt werden kann, hat vor wenigen Wochen, der Fall eines Schweinehalters im Landkreis Cloppenburg gezeigt.


Hier lesen Sie die Meldung des MDR

ISN-Meldung: Tierhaltungsverbot gegen Straathof verhängt

Hintergründe zu dem Fall in Cloppenburg

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