20.04.2015rss_feed

Straathof: Tierhaltungsverbot aufgehoben

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat vergangene Woche das vom Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) verhängte bundesweite persönliche Tierhaltungsverbot gegen den Schweinehalter Adrianus Straathof aufgehoben.

Wie Straathofs Rechtsanwaltskanzlei in einem Schreiben mitteilte, stellte das Gericht in einem Eilverfahren fest, dass den Feststellungen und Gutachten der Veterinäre des Landkreises keine vorrangige Beurteilungskompetenz zukomme. Weiter folge aus dem Urteil, so die Rechtsanwälte, dass die Klärung der Vorwürfe im Einzelnen und die persönliche Verantwortung Straathofs in dem bereits anhängigen Hauptsachverfahren erfolgen müssen.


Kastenstände Thema im Hauptverfahren

Für alle Schweinehalter interessant sind insbesondere die Aussagen über die Kastenstände. In dem Schreiben heißt es dazu: Die Beschaffenheit der Kastenstände wie auch die Frage, ob den Tieren hierdurch Schmerzen und Leiden zugefügt werden, seien durch das Gutachten des Landkreises nicht bewiesen. Dieses sei vielmehr durch fachliche Stellungnahmen von Amtstierärzten anderer Körperschaften, wissenschaftliche Erkenntnisse und Gutachten derart in Frage gestellt, dass den unterschiedlichen fachlichen Auffassungen im Rahmen einer Beweisaufnahme im Hauptsachverfahren nachzugehen ist.


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