14.03.2016rss_feed

NRW: Wirtschaftsdüngerabgabe bis zum 31. März 2016 melden

Schlepper holt Wirtschaftsdünger vor einem Schweinestall ab

Schlepper holt Wirtschaftsdünger vor einem Schweinestall ab

Die Wirtschaftsdüngernachweisverordnung (WDüngNachwV) in Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass jeder Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger die Abgabe der Mengen über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW online melden muss.

 

Die Meldungen für Lieferungen im Jahr 2015 müssen bis spätestens 31. März 2016 in die Datenbank der Landwirtschaftskammer eingegeben werden.

Geldbußen drohen

Die Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt weiterhin, alle Abgaben zeitnah nach der Lieferung einzugeben und mit dem Programm gleich den erforderlichen Lieferschein ohne zusätzlichen Aufwand zu erstellen. Nicht zeitgerecht eintreffende Abgabemeldungen sind Verstöße gegen die Vorschriften der WDüngNachwVNRW, die als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden können.

 

Bisher wurde diesen Verstößen nicht nachgegangen, jedoch ist die Einleitung von Verfahren bei nicht fristgerechten Meldungen in Zukunft nicht mehr ausgeschlossen, teilt die Landwirtschaftkammer NRW mit. Deshalb werden alle Melder noch einmal auf die Rechtslage hingewiesen und aufgefordert, ihre Meldungen für das Kalenderjahr 2015 fristgerecht bis spätestens zum 31. März 2016 abzugeben.

Für das Wirtschaftsjahr 2013 wurden etwa 46 000 und für 2014 etwa 60 000 Meldungen abgegeben.

 

Wer eine Meldevollmacht erteilt hat, also diese Aufgabe von Dritten, zum Beispiel einem Lohnunternehmer, erledigen lässt, sollte diese spätestens jetzt kontaktieren, um fristgerechte und korrekte Meldungen sicherzustellen.


Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

arrow_upward