28.12.2015rss_feed

Mecklenburg-Vorpommern: Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung sollen wissenschaftlich begründet werden

Flagge Mecklenburg Vorpommern

Kurz vor Weihnachten gab es im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eine emotionale Debatte zur möglichen Einführung von Bestandsobergrenzen.

 

Zur Diskussion stand ein Antrag der Grünen zur Einführung klar definierter Bestandsobergrenzen, der unter anderem 15 000 Legehennen, 600 Rinder und 500 Mastschweine als Höchstgrenzen vorschlägt.

 

Manche tun so, als wäre unser Bundesland vollgestopft mit Nutztieren. Denen sage ich: Dem ist nicht so! Wir haben in den vergangenen 25 Jahren einen dramatischen Verlust an Tierplätzen zu verzeichnen und haben in Deutschland auf die Fläche gerechnet mit die wenigsten Tiere, kommentierte Mecklenburg-Vorpommern Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus den Antrag.

 

Backhaus: Wollen die Grünen Mecklenburg-Vorpommern von der Tierhaltung vollständig befreien?

Wenn die vorgeschlagenen Obergrenzen angewandt werden, würde dies Folgendes für Mecklenburg-Vorpommern bedeuten: Bei den Sauen werden 87 % der Tiere in Beständen größer als die vorgeschlagenen 560 Tierplätze gehalten. In einem Betrieb mit 560 Sauen werden im Jahr ca. 15.120 Ferkel aufgezogen. Wenn jetzt ein Mastbetrieb maximal 500 Tiere halten darf, dann müssten die Ferkel aus diesem Sauenbetrieb auf 12 Mastbetriebe aufgeteilt werden.

Welcher Aufwand damit bei der Logistik der Tiertransporte und anschließend für den Transport zum Schlachthof verbunden wäre, will ich mir gar nicht vorstellen. Wollen die Grünen Mecklenburg-Vorpommern von der Tierhaltung vollständig befreien?, fragte der Minister und stellte darüber hinaus fest, dass man nicht bei Null anfange und verwies auf das kürzlich vorgestellte Tierschutzkonzept und die geplante Einführung eines Betreuungsschlüssels.

 

Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung wissenschaftlich begründen - Antrag angenommen

Der Antrag der Grünen fand schlussendlich keine Mehrheit im Schweriner Landtag. Ein von der Linken initiierter Antrag zur Vorbereitung wissenschaftlich begründeter und regional angepasster Anlagengrößen fand hingegen Zustimmung.

Der agrarpolitische Sprecher der Linksfraktion, Prof. Dr. Fritz Tack erklärt das Vorhaben wie folgt: Eine Obergrenze bei Tieren pro Betrieb festzuschreiben, wie die Grünen dies fordern, lehnen wir ab. Vielmehr geht es um den Standort, für den Obergrenzen erarbeitet werden sollen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Unternehmen ihre Anlagen einfach splitten und die Belastungen für Tier und Region damit bestehen bleiben." Bestandsobergrenzen müssten, daher die ökologische Belastbarkeit der Flächen in einer Region ebenso berücksichtigen wie die Flächenbereitstellung für die Futtererzeugung und die umweltgerechte und wirtschaftliche Ausbringung von Gülle.

 

Die unbürokratische Lösung?!

Der agrarpolitische Sprecher der FDP Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Bohl, brachte den wohl unbürokratischsten Lösungsansatz in die Diskussion um Bestandsobergrenzen: Eine professionelle und verantwortungsbewusste Betriebsleitung und engagierte Mitarbeiter, könnten mehr für das Tierwohl und die Akzeptanz eines Stalles in seinem Umfeld bewirken, als jede gesetzliche Obergrenze.

 


Position von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD)

Position von Prof. Dr. Fritz Tack (Linke)

Position von Daniel Bohl (FDP)

Position von Dr. Ursula Karlowski (Grüne)

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