29.08.2016rss_feed

Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Antrag auf Verschiebung der Güllesperrfrist möglich

Gülle Fahren Schleppschläuche

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen lässt auf Antrag eine Verschiebung der Sperrfrist für die Gülleausbringung zu.

 

Eine Vorverlegung der Sperrfrist um zwei Wochen ist möglich, wenn Landwirte einen Einzelantrag an die Landwirtschaftskammer stellen, meldet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Verschiebung der Frist soll eine Boden schonende Ausbringung bei bleichzeitiger Minimierung des Stickstoffverlustrisikos zu gewährleisten, erklärt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Eine Verschiebung auf folgende Zeiträume ist möglich:

  • Sperrfrist für Ackerland beginnt am 15. Oktober und endet am 15. Januar
  • Sperrfrist auf Grünland beginnt am 01. November und endet am 15. Januar.

Die Genehmigung der Sperrfristverlegung kann nur für einen Einzelbetrieb, nicht jedoch für alle Landwirte einer Region oder für einen Landkreis erteilt werden.

Antrag rechtzeitig vor Beginn der Fristen stellen

Damit es nicht zu einer Verkürzung der Sperrfrist kommt, muss der Antrag in Niedersachsen spätestens bis 5 Werktage vor dem 15. Oktober (Ackerland) bzw. vor dem 31. Oktober (Grünland) bei der Landwirtschaftskammer vorliegen. Wer die Antragsvoraussetzungen vor dem 31. Oktober erfüllt, erhält von der Landwirtschaftskammer eine schriftliche Genehmigung.

 

Anträge können per Post oder Fax bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Für die Bearbeitung der Anträge berechnet die Landwirtschaftskammer eine Gebühr von 50 EUR.

 

Auch in den anderen Bundesländern gibt es Regelungen, dazu informieren Sie sich bei den Landwirtschaftskammern, Landesanstalten oder Landkreisen.

 

 


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