18.12.2015rss_feed

Kabinett beschließt Novelle des Düngegesetzes - Wie geht es weiter?

Güllelagerung

Der nächste Schritt in Richtung Anpassung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung gestern auf den Weg gebracht.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften soll die rechtliche Voraussetzung für die mit der Novelle der Düngeverordnung geplanten Änderungen im Düngerecht schaffen.

 

Einbezug von Gärresten und Hoftorbilanz

Eine Änderung des Düngegesetzes ist unter anderem notwendig, um Gärreste pflanzlichen Ursprungs in die betriebliche Obergrenze von 170 kg N/ha einbeziehen zu können. Erforderlich ist zudem eine Erweiterung der Zweckbestimmung des Gesetzes. Die Einfügung von Vorschriften zum Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sowie die Schaffung von Verordnungsermächtigungen sollen gewährleisten, dass in der Düngeverordnung Regelungen zu Nährstoffvergleichen für den Gesamtbetrieb erlassen werden können, fasst Agra Europe zusammen.

 

Datenübermittlung- und Datenabgleich

Schließlich soll im neuen Düngegesetz eine Rechtsgrundlage für die geplante Datenübermittlung geschaffen werden. Hier geht es um solche Daten, die von den Behörden im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) sowie von den für die Überwachung des Tierseuchenrechts zuständigen Ämtern erhoben wurden. Diese Daten sollen den für die Überwachung des Düngerechts zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden, wobei sie ausschließlich zum Zweck der düngerechtlichen Überwachung genutzt werden sollen dürfen.

 

Wie geht es weiter?

Voraussichtlich wird der Entwurf zum Düngegesetz ab Februar 2016 im Bundestag verhandelt. Anschließend wird der Bundesrat den Entwurf wahrscheinlich im Mai 2016 absegnen. Der Entwurf der Düngeverordnung ist mittlerweile auch von der Bundesregierung abgestimmt und soll noch vor Weihachten nach Brüssel zum Notifizierungsverfahren geleitet werden.

Die ISN meint:

Die Novellierung der Düngeverordnung geht auf die Zielgerade. Doch auch nach dem Kabinettsbeschluss zum Düngegesetz wird das Tauziehen im Bundestag und Bundesrat weitergehen. Die nächste überarbeitete Fassung der Düngeverordnung wird erst mit der Übersendung nach Brüssel veröffentlicht. Daher muss abgewartet werden, welche Inhalte der nächste Entwurf der Düngeverordnung enthält und was schlussendlich in der finalen Version stehen wird. Die ISN bleibt weiter am Ball und wird sich im Sinne der Schweinehalter in die Verhandlungen einbringen. Wir halten Sie auf dem Laufenden…


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