14.01.2016rss_feed

Ferkel-Nottötung wieder Thema bei Report Mainz

Weitgehend vom medialen Interesse an der Flüchtlingsthematik überlagert, hat gestern Report Mainz erneut über das Thema Ferkel-Nottötung berichtet. Aus Sicht der ISN wieder einmal ein Versuch, einen Skandal in der Schweinehaltung heraufzubeschwören.

 

Drei Betriebe im Fokus

Wieder einmal wurden illegal aufgenommene Filmaufnahmen aus mehreren großen Schweinehaltungen in Thüringen bzw. Sachsen-Anhalt herangezogen. In der Kritik stand die Umsetzung der Nottötung nicht lebensfähiger Ferkel. Dabei wurde von Seiten der zuständigen Veterinärbehörden bestätigt, dass beispielsweise in einer Anlage in Nordhausen in Thüringen klar nach den unlängst definierten rechtlichen Vorgaben gearbeitet wurde. Die Tiere wurden zunächst mit einem stumpfen Gegenstand betäubt und anschließend durch Blutentzug getötet.

 

Auch in einem zweiten Betrieb in Kleindemsin in Sachsen-Anhalt wurde die Nottötung ordnungsgemäß umgesetzt. Als Hauptkritikpunkt wurde hier das routinemäßige Vorgehen und die Zahl der toten bzw. getöteten Tiere genannt. Dass in größeren Betrieben natürlich – rein mathematisch – zahlenmäßig mehr tote bzw. zu tötende Tiere anfallen als in kleineren, scheint die Reporter nicht zu interessieren.

 

In einem weiteren Betrieb, Gut Thiemendorf in Thüringen, wurde tatsächlich ein von den gesetzlichen Vorgaben abweichendes Vorgehen gezeigt. Zwar wurden auch hier die Ferkel per Blutentzug getötet, die vorherige Betäubung erfolgte jedoch durch einen Schlag des Tieres auf den Boden und nicht mit einem stumpfen Gegenstand zum Tier. Der Betrieb hat sofort nach Kenntnisnahme der Aufnahmen Selbstanzeige erstattet. Außerdem hat er nach Angaben seiner Rechtsanwälte arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen, weil hier offensichtlich von den eindeutigen Arbeitsanweisungen im Betrieb abgewichen wurde.

 

Die ISN meint:

Die Betriebe haben nach Recht und Gesetz gearbeitet. In dem Fall der Abweichung wurden unverzüglich deutliche Konsequenzen gezogen. Es gibt seit einiger Zeit klare Vorgaben, wie der Akt der Nottötung abzulaufen hat. Für alle Seiten ist dies kein schöner Anblick – auch nicht für die Tierhalter. Aus diesem Grund wird die Suche nach alternativen Verfahren auch von der Wirtschaft vorangetrieben. Aber bezüglich der medialen Darstellung ist die Art der Nottötung fast zweitrangig – dies wird nie ein toller Anblick werden. Das Bestreben eines jeden Schweinehalters und seiner Mitarbeiter ist es deshalb, Nottötungen so selten wie möglich durchführen zu müssen – übrigens nicht nur aus Tierschutz- sondern auch aus ökonomischen Gründen. Denn jedes tote Ferkel ist auch ein Ferkel weniger beim Verkauf. Klar ist: der Tierschutz erlaubt es nicht nur, nein er gebietet es sogar, dass nicht überlebensfähige Tiere notgetötet werden.

 

Illegales Handeln liegt aus Sicht der ISN bei der Erstellung des Filmmaterials vor, beispielsweise durch das Eindringen in die Ställe, die Gefährdung der Tierbestände durch das potentielle Einschleppen von Krankheiten und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch das Aufhängen von Kameras. Hier muss endlich mit aller Härte das geltende Recht angewendet werden. Zuständig für die Kontrolle der Betriebe sind die zuständigen Behörden und nicht selbsternannte Laienprediger!


Beitrag Report Mainz

Beitrag zu Nordhausen

Pressemitteilung von Gut Thiemendorf

arrow_upward