22.02.2016rss_feed

Bundesregierung verteidigt ihren Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung

Schleppschlauch Vor Schweinestall Querformat

Die Bundesregierung lehnt die meisten der rund 20 Länderforderungen nach Änderungen ihres Entwurfs für eine Novelle des Düngegesetzes ab.

Das geht aus der Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrats hervor, die das Kabinett diese Woche beschlossen hat.

 

Einige Punkte werden geprüft

Einverstanden ist die Regierung mit dem Ländervorschlag, eine Möglichkeit zur Regelung der Lagerkapazität für Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage zu schaffen. Einer geforderten Beteiligung der Länder am Nationalen Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrat stimmt die Regierung im Grundsatz zu. Offen steht sie auch der Forderung gegenüber, den Düngebehörden bei der Überwachung Einsicht in die Erkenntnisse von Bau- und Immissionsschutzbehörden zu gewähren. Den Vorschlag eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens für ein freiwilliges Gütesicherungssystem bei der Verwendung von Wirtschaftsdünger will die Regierung ebenso prüfen wie die Länderforderung nach höheren Bußgeldern.

 

Abgelehnt wird unter anderem die Forderung, den für die Düngeüberwachung zuständigen Behörden Datenzugriff auf Bodenschutzbehörden zu gewähren. Für nicht erforderlich hält die Bundesregierung eine Weitergabe von Daten der Düngebehörden an andere Stellen wie Wasser-, Bau-, Naturschutz- und Abfallbehörden. Keinen Bedarf sieht die Regierung für gesonderte Regelungen beim Vermitteln von Wirtschaftsdüngern.


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