17.12.2015rss_feed

Änderung ab 2016: Tiertransport – Zulassung für QS-System entscheidet über Vermarktung

Schweine verladen 6850

Ab dem 1. Januar 2016 kann Fleisch von QS-Tieren nur dann als QS-Ware vermarktet werden, wenn die Lebendtiere durch einen QS-geprüften Tiertransporteur am Schlachthof angeliefert werden.

 

Landwirte, Vermarkter und Schlachthöfe sollten sich daher frühzeitig mit ihrem Lieferanten abstimmen, dass nur zertifizierte Tiertransporteure beim Transport von QS-Tieren zum Einsatz kommen.

 

Aktuell sind über 1.600 gewerbliche Tiertransporteure aus Deutschland und 291 aus dem Ausland lieferberechtigt, teilt QS mit. Die Lieferberechtigung der Tiertransporteure kann in der öffentlichen Systempartnersuche der QS-Softwareplattform abgefragt werden.

 

Die geänderte Anforderung zum Tiertransport können in den Leitfäden Schlachtung/Zerlegung sowie Fleischerhandwerk (Version 1.1.2016), jeweils im Kapitel Überprüfung Tiertransporteur eingesehen werden.


Hier finden Sie die Leitfäden von QS

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