24.07.2008 RSS Feed

Neuer „Leitfaden Stickstoffeinträge“ verhindert Geflügel- und Schweinestallbauten

Isn Schweinehalter üben Kritik an geplanter, bundeseinheitlicher Rechtsgrundlage: UBA-Berechnung 200 % zu hoch – 50.000 € Kosten für Sonderfallprüfung pro Betrieb – ausufernder Bürokratismus statt Verwaltungsvereinfachung – 80 % der Geflügel und Schweine haltenden Betriebe betroffen – Chefsache für Umwelt- und Agrarminister – Grundlagen wie z.B. Abschneidekriterium, Beurteilungswert und Zuschlagswerte wissenschaftlich nicht haltbar

(ISN, Damme) Zukünftig sollen nicht nur die Stickstoff-Emissionen, sondern zusätzlich auch der mögliche Eintrag in alle benachbarten Biotope und Ökosysteme im 1 Kilometer-Umkreis für die Erteilung einer Baugenehmigung relevant sein, darauf weist die ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. aus Damme hin. Dies verursache jedoch nur zusätzlichen Aufwand, Bürokratie und Kosten, weil die nationale Umsetzung die EU-Vorgaben wieder einmal bei weitem unangemessen übertreffe. Auf europäischer Ebene bildet die sogenannte NEC-Richtlinie aus dem Jahr 2001 die Rechtsgrundlage dafür. Die europäische Richtlinie verpflichtet die einzelnen Mitgliedsstaaten lediglich, nationale Höchstmengen für die Ammoniakemission festzulegen. Wobei in den meisten EU-Ländern bei weitem nicht die hohen deutschen Maßstäbe bzw. niedrigen Grenzwerte angesetzt werden.

ISN-Forderungen

Die ISN hat deshalb im Juli die Umwelt- und Agrarminister der Bundesländer aufgefordert, den Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen - insbesondere bezüglich der Grundlagen - umfassend zu überarbeiten.

Die ISN sieht die jeweiligen Landesregierungen auch in der Pflicht und Verantwortung, Stickstoff-Trocken-Depositionsmessungen in eigenem Auftrag und auf eigene Kosten durchzuführen, anstatt dies dem Landwirt im Einzelfall aufzubürden. Dies sei der einzig volkswirtschaftlich und gesellschaftlich akzeptable Ansatz, anstatt sich auf eine fragwürdige, theoretische Berechnung des Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau zu stützen. Erst nach den noch zu erfolgenden deutschlandweiten Messungen und der daraus resultierenden Korrektur der falschen Datenbasis des UBA könne der Abschlussbericht erstellt und in die Agrar- und Umweltministerkonferenz eingebracht werden.

Außerdem sei dazu eine Verlängerung der Probephase bis mindestens Ende 2009 notwendig, um wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse für eine praxisgerechte Handhabung erwerben zu können. Bis dahin dürfe die Anwendung des Leitfadens für die Antragsteller in allen Bundesländern nicht genehmigungsrelevant sein.

Die ISN bittet die Umwelt- und Agrarminister weiterhin, den Leitfaden zur Chefsache zu machen und sich für praxisgerechte Lösungen einzusetzen.

Kritikpunkte

Der Leitfaden wird aus einer Vielzahl von Gründen, die den Ministern in einer umfassenden Stellungnahme ausführlich dargelegt wurden, abgelehnt:

-Vorbelastung – UBA-Berechnung 200 % zu hoch
-Abschneidekriterium 4 kg N wissenschaftlich nicht haltbar
-Ableitung des Beurteilungswertes – Zuschlagsfaktoren fragwürdig
-Zuschlagfaktor nicht praxisgerecht – keine ph-Wert-Differenzierung
-Ausweisung der Ökosysteme und Biotope nicht praxisgerecht
-Kosten der Sonderfallprüfung mit Kartierung: € 50.000 pro Betrieb
-80 % der viehhaltenden Betriebe in den Veredlungsregionen betroffen
-Bürokratismus anstatt Verwaltungsvereinfachung
-Nur Geflügel- und Schweinehaltung betroffen
-Praxisuntauglichkeit

Das Umweltbundesamt (UBA) spiele hier eine fragwürdige Rolle, stellt die ISN fest. Es bestehe dringender Klärungsbedarf, ob das UBA für den Leitfaden wissentlich und vorsätzlich Daten falsch berechnet, zugrunde gelegt und veröffentlicht habe. Denn wie Vertreter des Amtes bei einem Erfahrungsaustausch im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) in Düsseldorf Mitte Juni bestätigten, stimme die Basis des UBA bezüglich der N-Deposition nicht. Das UBA sei sich völlig bewusst, dass die Depositionsdaten kritisch bzw. unsicher sind. Den Berechnungen liegt für Deutschland lediglich die Messung in Augustendorf/Niedersachsen zugrunde. Dort wurden 2005 56 kg N gemessen. Aktuell veröffentlicht das UBA unter Angabe dieser Referenzmessung 103 kg N. Das UBA müsse erklären, warum man einen wissenschaftlich nicht zu begründenden 200%-igen Sicherheitszuschlag vorgenommen habe. Immerhin handele es sich um eine deutliche, d.h. doppelt so hohe Überschätzung der Grunddeposition, wie sie in der Realität überhaupt anzutreffen ist, stellt die ISN fest. Und auf dieser erhöhten Basis fußt die falsche, deutschlandweite Berechnung der N-Deposition für alle Regionen.

Die ISN kritisiert weiter, dass von der behördlicherseits angeführten Verfahrensvereinfachung lediglich aus Behördensicht bezüglich der Versagung von Genehmigungen die Rede sein könne. Dergestalt, dass von Landwirten erst gar keine Bauanträge mehr gestellt werden.

Denn in der Verwaltungspraxis werde die Bürokratie auf Kosten der Antragsteller sogar regelrecht ausufern! Angefangen von der Kartierung und ständiger Aktualisierung bzw. Erweiterung von z.B. mittlerweile allein 180.000 (einhundertundachtzigtausend) Biotopen in NRW über die fragwürdige Berechnung bis hin zur 50.000 € kostenden Sonderfallprüfung für den Landwirt. Und auch die Dauer des Genehmigungsverfahrens werde steigen.

Der Geflügel- oder Schweinehalter müsste nämlich bei Versagung der Baugenehmigung nach dem Ammoniakleitfaden als nächsten Schritt eine Sonderfallprüfung mit einer einjährigen Einzelfallmessung auf seinem Betrieb durchführen. Die Kosten für die Ermittlung der Vorbelastung, die vom Landwirt zu tragen wären, belaufen sich auf ca. 50.000 €. Bei diesen Summen für eine Sonderfallprüfung mit Kartierung werde jeder Stallbauantrag bereits im Keim erstickt.

In Niedersachsen ist der Leitfaden zurzeit nicht rechtsverbindlich anzuwenden. Hier sind in einer Projektgruppe in den Veredlungsregionen zehn Betriebe exemplarisch durchgerechnet worden, wohlgemerkt nachdem sie eine Baugenehmigung auf Basis der TA-Luft erhalten hatten. Keiner dieser Betriebe hätte nach dem Leitfaden eine Genehmigung erhalten!

Vorgeschichte

Im Auftrag der Umwelt- und Agrarminister erarbeitete die Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) ein Verfahren in Form eines Leitfadens für die Ermittlung und Bewertung der Stickstoff-Deposition. Der unter der Federführung Nordrhein-Westfalens erarbeitete Leitfaden gehe auf eine Initiative der ehemaligen rot-grünen Landesregierung zurückt. Deren veredlungsfeindliche Handschrift trage der Leitfaden leider in seiner national verschärften, deutlich über den EU-Standard hinausgehenden Ausgestaltung immer noch, stellt die ISN fest.

Der Leitfaden wurde zunächst mit Billigung durch die Umweltministerkonferenz (UMK) im Jahr 2006 für zunächst zwei Jahre zur Probe eingeführt. Die Probezeit endet 2008. Der Leitfaden werde zurzeit überprüft und soll anschließend in einen Erfahrungsbericht für die Fachministerien münden. Er soll dann von der Umwelt- und Agrarministerkonferenz als Maßstab für eine bundesweite Regelung vorgestellt, beraten und verabschiedet werden.

Erläuterung:

Aktuelle Rechtslage

Bereits heute müssen Schweine, Geflügel oder Rinder haltende Betriebe im Baugenehmigungsverfahren ihre Ammoniakemissionen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erfassen. In Deutschland ist dies bisher in der TA Luft geregelt, die vorschreibt, dass bei Bau oder Erweiterung genehmigungsbedürftiger landwirtschaftlicher Anlagen die gasförmigen N-Emission zu bewerten ist. So hat eine standortbezogene Vorprüfung sogar schon im vereinfachten BImSchG-Verfahren ab 15.000 Hennen oder Puten, 30.000 Masthähnchen, 4.500 Aufzuchtferkeln, 1.500 Mastschweinen oder 560 Sauen zu erfolgen. Zukünftig sollen nicht nur die Stickstoff-Emissionen sondern zusätzlich auch der mögliche Eintrag in benachbarte Biotope und Ökosysteme für die Erteilung einer Baugenehmigung relevant sein.

Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen

Den Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen" finden Sie hier.

ISN Stellungnahme zum Leitfaden…" vom 18.07.08

Die ausführliche Stellungnahme der ISN finden Sie in beigefügtem pdf-Dokument.


Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen

Aktuelles...

Dokumentation...

Presse...

 
Was meinen Sie?

Tierwohllabel sind in aller Munde.

Können Sie sich vorstellen mit Ihrem Betrieb an einem Tierwohllabel teilzunehmen?

 
 
 
 
Abstimmen
ISN-Mitglied werden & Vorteile sichern

Profitieren Sie als ISN-Mitglied von unseren zahlreichen Serviceleistungen, wie

Hier können Sie Mitglied werden.

Sagen Sie uns Ihre Meinung

Ob Maskenänderungen, Tierschutzplan oder Tierhaltung in der Öffentlichkeit: Sagen Sie uns Ihre Meinung!