Mitgliederversammlung des Veredlungssicherungsfonds: Transparenz bei Zulassungverfahren für Stallbauten
Verschiedene Erzeugergemeinschaften und Organisationen der Agrar- und Veredlungswirtschaft, darunter auch die ISN, hatten sich damals zum Ziel gesetzt, mit finanzieller Unterstützung jenen Landwirten beizustehen, die speziell im Bereich der Stallbauten ihr Recht vor Gericht durchsetzen mussten.
Wesentliches Kriterium für eine Unterstützung der betroffenen Landwirte sind Fälle von grundsätzlicher Bedeutung für den Veredlungssektor. In den folgenden Jahren hat der Veredlungssicherungsfonds eine Reihe von Auseinandersetzungen finanziell unterstützt, das heißt Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bezahlt. Erfreulicherweise kam es dann aber in vielen sich anbahnenden Rechtsstreitigkeiten dazu, dass außergerichtliche Einigungen erzielt wurden. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden alle sechs Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses in ihren Ämtern wiedergewählt. Die Belange des Fonds werden weiterhin leiten: Wilhelm Bergmann, Kreislandvolkverband Diepholz, Norbert Meyer, Kreislandvolkverband Vechta, Carsten Spieker, ISN-Beiratsmitglied, Dr. Frank Greshake, Rheinische EZG, Bernhard Finke, GFS und Heinrich Krieger, EZG im Oldenburger Münsterland.
Zu der Versammlung war ein hochkarätiger Gast geladen: Prof. Dr. Matthias Dombert, Rechtsanwalt aus Potsdam. Prof. Dombert ist Inhaber einer Kanzlei, die sich in Ihrer täglichen Praxis regelmäßig mit Zulassungsverfahren von Stallbauten befasst.
Prof. Dombert riet den Anwesenden bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben mit offenen Karten spielen und Mut zur Transparenz zu zeigen. Grundsätzlich empfahl er eine gründliche Planung und Vorbereitung. Aufgrund des seit zwei Jahren geltenden Umweltrechtsbehelfsgesetzes müssen Bauherren mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung rechnen. Schon frühzeitig sollten nach Auffassung von Prof. Dombert die Gemeinden bzw. die Bevölkerung in die Planungen mit einbezogen werden, denn Offenheit und Transparenz zahle sich meist aus. Der Experte betonte, dass bei der Planung bzw. Erweiterung von Stallanlagen jeder Fall unter Berücksichtigung aller Einwände individuell betrachtet und entschieden werden müsse.
Prof. Dombert erläuterte, dass Gemeinden die Träger der Planungshoheit seien. Genehmigungen nach § 35 Baugesetzbuch, d.h. Vorhaben im Außenbereich, bedürfen deren Zustimmung. Von den Bauausschüssen der Gemeinden werde jedoch häufig übersehen, dass durch sie keine fachliche Überprüfung eines Bauantrages durchgeführt werden dürfe, da dies den Fachbehörden obliege, worüber die Kommunalaufsicht wache.












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