16.10.2014rss_feed

Minister Schmidt legt Eckpunkte für die Prüfung und Zulassung von Stalleinreichtungen vor

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU)

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU)

Unter dem Titel Der Stall muss zum Tier passen hat Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt gestern Eckpunkte für die Prüfung und Zulassung von Stalleinrichtungen vorgelegt.

 

Als eine Maßnahme zur Umsetzung der Tierwohl-Initiative Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am Mittwoch eine Diskussionsgrundlage für die Prüfung von Stalleinrichtungen auf Tiergerechtheit vorgelegt. Neue Stalleinrichtungen in Deutschland sollen sich künftig stärker am Tierwohl orientieren. Mein Ziel sind tierfreundliche Ställe und keine stallfreundlichen Tiere, sagte Schmidt. Die Eckpunkte für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen wurden an Länder, Forschungseinrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Landwirtschaft und Tierschutz versandt. In einem ersten Schritt sollen Kriterien für Stalleinrichtungen von Legehennen entwickelt werden.

 

Aufforderung konkrete Vorschläge zu machen

Alle betroffenen Kreise und interessierten Verbände sind jetzt aufgefordert, ihre konkreten Vorschläge für dieses neue Verfahren einzubringen. Ich erwarte, dass das vorgeschlagene Prüf- und Zulassungsverfahren zu einem intensiven tierschutzfachlichen Dialog zwischen Herstellern, Zulassungs- und Prüfungsbehörden, Wissenschaft und Nutztierhaltern führt, stellte Schmidt klar. Auch der Kompetenzkreis Tierwohl wird sich mit den Eckpunkten befassen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BMEL anschließend den Entwurf einer Rechtsverordnung erarbeiten, der im ersten Halbjahr 2015 vorgelegt werden soll.

 

Neuinvestitionen sollen tierschutzkonform sein

Im Fokus, betont der Minister, muss die Verbesserung des Wohlbefindens jedes einzelnen Tieres stehen. Durch ein neues Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Tiere bei Neuinvestitionen nur noch in als tierschutzkonform geprüften und zugelassenen Stalleinrichtungen untergebracht werden. Erfasst sind dabei alle Einrichtungen eines Stalles, die wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden eines Tieres haben können, von einzelnen Einrichtungselementen wie einer Tränkvorrichtung bis zu komplexen Haltungssystemen und technischen Anlagen.

Typenzulassung - kein TÜV

Ziel des Verfahrens ist es laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium, die Bauart von Stalleinrichtungen bereits vor dem Vertrieb beziehungsweise vor der Installation in einem Betrieb zu prüfen. Anders als beim TÜV, bei dem ein einzelnes Kraftfahrzeug in regelmäßigen Abständen überprüft wird, handele es sich um eine Typenzulassung vor dem Inverkehrbringen. Neue Stalleinrichtungen müssten somit frühzeitig unter Tierschutzgesichtspunkten optimiert werden.


Die ISN wird das Eckpunktepapier aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium intensiv prüfen und dann der Aufforderung von Landwirtschaftsminister Schmidt nachkommen, eine Stellungnahme abzugeben.

Aus unserer Sicht wird das Tierwohl bereits jetzt mit den in der Praxis eingesetzten Stalleinrichtungen in ausreichender Weise gewährleistet!

Es muss aus Sicht der Schweinehalter sichergestellt sein, dass mit dem neuen Prüf- und Zulassungsverfahren nicht unnötige Bürokratie aufgebaut wird, die die Kosten für die Entwicklung und Herstellung von Stalleinrichtungen unnötigerweise in die Höhe treibt und letztlich dem Tierwohl kaum Nutzen bringt.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass neben dem Tierwohl auch die Praxisgerechtheit der Stalleinrichtungen sowie die Arbeitsbedingungen für die Landwirte in den Ställen berücksichtigt werden.


Die Eckpunkte für das vorgestellte Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen finden Sie unter diesem Link

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