Meyer zu Holte: „ISN-Fünf-Punkte-Forderungskatalog zur Behebung der aktuellen Misere am Schweinemarkt"
Sonderkreditprogramm, Futtermittelimport, tierische Futterfette und Eiweiße, Steuerrecht und Kalamitätslösung
(ISN, Damme)
Angesichts der andauernden Misere auf dem europäischen, aber auch speziell auf dem deutschen Schweinesektor haben wir einen Forderungskatalog formulierterklärte Franz Meyer zu Holte, Vorsitzender der ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V., am heutigen Mittwoch in Damme. Es gehe darum, Maßnahmen zu ergreifen,
die katastrophale Situation der deutschen Schweinehalter zu beheben.
Angesichts der nun schon über neun Monate andauernden Misere der Schweineproduzenten, sagte Meyer zu Holte,
und der Tatsache, dass in absehbarer Zeit noch kein Ende der schwierigen wirtschaftlichen Lage abzusehen ist, sondern im Gegenteil sich die Not täglich verschlimmert, stellt die ISN folgende Forderungen auf:Kalamitätslösungen
1. Zur sofortigen Überbrückung der extremen Liquiditätsengpässe muss ein unbürokratisches Sonderkreditprogramm zu günstigen Konditionen mit einem Zinssatz auf dem Niveau des Diskontsatzes angeboten werden.
2. Umgehende Anpassung der Futterimportmöglichkeiten an die Produktionsbedingungen des Weltmarktes. Die europäischen Schweineproduzenten müssen sich bei dem zwingend erforderlichen Export von Schweinefleisch in Drittländer mit den Hauptwettbewerbsländern USA, Brasilien und Kanada messen. Dort sind die Futterkosten aufgrund neuer (u.a. GVO-) Futtersorten um ein Wesentliches günstiger als in der EU.
Nach Expertenmeinung besteht durch die zögerliche Genehmigungspolitik der EU ein Kostennachteil von 40 bis 50 € je Tonne Futter für die europäischen Schweinehalter. Dieses bedeutet Mehrkosten von 20 Cent je kg Schweinefleisch gegenüber den Exportwettbewerbern USA, Brasilien und Kanada.
3. Gleichermaßen müssen die nationalen Restriktionen bei Futterfetten und tierischen Eiweißfuttermitteln umgehend aufgehoben werden.
4. Das landwirtschaftliche Steuerrecht muss anderen Wirtschaftszweigen angepasst werden, um auch hier Verlustvorträge bzw. Rückstellungen geltend machen zu können, damit in wirtschaftlich guten Zeiten nicht unsinnige Investitionen zum Zwecke des Steuersparens getätigt werden und dann in einer Tiefpreisphase die Liquidität fehlt.
5. Betrieben, die aus der Schweinehaltung aussteigen, müssen analog zur Forst- oder Milchwirtschaft
für Buchwertgewinne zu einem halben Steuersatz ermöglicht werden, damit
a.) der Ausstieg zu einem wirtschaftlich sinnvollen Zeitpunkt erfolgen kann und
b.) nicht maßlos Eigenkapital für die Altersvorsorge u.a. verloren geht.










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