02.07.2010 RSS Feed

LÜNEBURG: „Filetstreifen“ müssen aus Filet hergestellt sein

Hähnchen-Filetstreifen müssen nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus natürlich gewachsenem Hähnchenfilet bestehen. Damit wiesen die Richter die Klage eines Fleischproduzenten gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zurück, wie das OVG am Donnerstag in Lüneburg mitteilte, berichtet Dow Jones.

Nach Auffassung der Richter verstieß der Hersteller von Hähnchenfleisch dadurch gegen das lebensmittelrechtliche Irreführungsverbot, dass er ein aus zum Teil kleinteiligen Fleischstücken bestehendes Erzeugnis unter der Bezeichnung Hähnchen-Filetstreifen, gebraten in den Verkehr gebracht hat. Bei der Herstellung wurden die als  Ausgangsprodukt verwendeten Hähnchenbrüste nicht direkt in Streifen geschnitten, sondern zuvor mechanisch behandelt und in einen Kunstdarm abgefüllt.

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beanstandete die Bezeichnung, weil das Produkt nicht aus Brustmuskulatur wie gewachsen bestehe, sondern aus zum Teil kleinen Fleischstücken mit einem erheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Substanz. Als die Behörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Produzenten einleitete, klagte dieser dagegen beim Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab. Das Produkt wird der durch die Bezeichnung Hähnchen- Filetstreifen, gebraten hervorgerufenen Erwartung eines verständigen Durchschnittsverbrauchers nicht gerecht.

Dagegen hat die Firma Berufung beim OVG eingelegt. Die dortigen Richter schlossen sich allerdings der Rechtsauffassung der untergeordneten  Instanz an, so Dow Jones.


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