01.11.2004 RSS Feed

"Ist Gen-Milch tatsächlich Gen-Milch?" - Gastkommentar von MdB Julia Klöckner

Wenn von einer mit Sojaschrot gefütterten Kuh angeblich Gen-Milch ermolken wird, ist dann auch das Kotlett eines mit Sojaschrot gefütterten Schweines ein Gen-Kotlett?
MdB Julia Klöckner kommentiert im Folgenden die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) im Streitfall zwischen Müller-Milch und Greenpeace über die so genannte Gen-Milch.

Was verstehen Sie unter Gen-Milch?
Brüten Sie nicht zu sehr über diese Frage nach, denn das Oberlandesgericht Köln hat sie gestern bereits für Sie entschieden. In der Tat hat das Berufungsgericht im Streit zwischen Müller-Milch und Greenpeace für uns alle als Verbraucher gesprochen und uns damit scheinbar von einer nicht ganz einfachen Frage befreit. In meinen Augen hat uns das Gericht allerdings einen ziemlichen Bärendienst erwiesen.

Worum geht es?
Greenpeace, eine Umweltorganisation, die sich in der Vergangenheit durchaus mit mutigen Aktionen um das Wohl der Verbraucher in Deutschland verdient gemacht, in jüngster Zeit aber durch immer radikalere Aktionen einseitig gegen alles vorgeht was nicht Öko ist, hat die Produkte von Müller-Milch immer wieder als Gen-Milch bezeichnet. Müller-Milch klagte auf Unterlassung und bekam beim Landgericht zunächst Recht. Danach durfte Greenpeace Müller-Milch nicht mehr als Gen-Milch bezeichnen. Dieses Verdikt hat das OLG gestern zum Teil aufgehoben. Die Verwendung des Begriffs Gen-Milch zur Warnung vor bestimmten Milchprodukten ist zulässig.

Aber halt, was heißt da Warnung?
In der betreffenden Milch wurden Spuren des an die Kühe verfütterten Sojaprodukts gefunden, das seinerseits unter Verwendung gentechnischer Prozesse gezüchtet wurde. Die Entscheidung weist meines Erachtens in die falsche Richtung und läuft Gefahr, erheblich zur Verwirrung der Verbraucher in Deutschland beizutragen. Angesichts der Tragweite der Diskussion um die Grüne Gentechnik sollten gerade Gerichte zu einer Versachlichung der emotional aufgeladenen Fragen bemüht sein. Die gestrige Entscheidung bewirkt meines Erachtens genau das Gegenteil.

Ich teile nicht die Auffassung des Gerichts, dass der Begriff der Gen-Milch mehrdeutig ist. Als durchschnittlicher Verbraucher würde ich bei diesem Begriff immer annehmen, dass die Milch gentechnisch verändert sei. Das ist aber gerade nicht der Fall ist. Besonders auffällig ist in meinen Augen der Widerspruch in der Urteilsbegründung. Denn das Gericht hält die Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwar für zulässig, gibt aber zugleich zu, dass eine Werbekampagne, die diesen Begriff verwendet, jenseits der sachlichen Information auf die Kaufentscheidung der Kunden einwirken könne.

Diese wenig schlüssige Begründung zeigt zugleich, wie behutsam mit der Befindlichkeit der Verbraucher umzugehen ist. Das Urteil trägt leider zur weiteren Stigmatisierung des ohnehin oft zu Unrecht belasteten Begriffs der Grünen Gentechnik bei. Vielleicht denken Sie vor diesem Hintergrund erneut darüber nach, wenn Sie demnächst vor Gen-Milch gewarnt werden.



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