ISN-Sondernewsletter vom 06.01.2011: Mustererklärung zur Dioxinbelastung
Muster: Vereinfachte Erklärung zur Dioxinbelastung
Insbesondere auf Druck des deutschen Lebensmitteleinzelhandels sehen die Schlachthöfe die Notwendigkeit, bei Ablieferung von Schlachtschweinen eine Erklärung vorzulegen, dass das verfütterte Schweinefutter die gesetzlichen Grenzwerte für Dioxin nicht überschritten hat. Eine entsprechende Erklärung des Mischfutterherstellers und des Mästers wurde in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Schlachthöfen, Futtermittelwirtschaft, ISN..
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